Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission „Corporate Sustainability Reporting Directive”

In seiner Stellungnahme zum CSRD-Vorschlag betont der BDL, dass die Leasing-Branche dem Geschäftsmodell folgend nachhaltig orientiert und bereit ist, einen Beitrag zur Förderung der Nachhaltigkeit zu leisten. Dem Richtlinienvorschlag mangelt es jedoch an Proportionalität und Differenzierung. Die Umsetzbarkeit wird durch den überambitionierten Zeitplan zusätzlich eingeschränkt. Zur Förderung der Angemessenheit und Umsetzbarkeit werden daher konkrete Maßnahmen entwickelt:

•    Trennung zwischen Ausweitung des Anwenderkreises und Erweiterung der Berichtspflichten

•    Einführung einer Monitoringphase von mindestens 3 Jahren vor Erweiterung des Anwenderkreises

•    Erhalt des Wahlrechts bei Verortung des Nachhaltigkeitsberichts

 
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