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Mittelständische struktur der Leasing-Wirtschaft
Anteil der BDL-Mitglieder nach Beschäftigten
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Investitionsgut innerhalb einer Frist zu ei- nem vorher bestimmten Preis zu erwerben, wobei die bis dahin gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden. Anders als im Finanzierungsleasing erfolgt beim Mietkauf die Aktivierung der Mietkaufsache sofort beim Mietkäufer. Der Anteil des Miet- kaufs beträgt aktuell 14 Prozent des Neuge- schäfts der Leasing-Wirtschaft.
Mietkauf bietet sich vor allem dann an, wenn es um die längerfristige Nutzung eines In- vestitionsgutes geht, das nicht unter dem Druck kurzer Innovationszyklen steht oder sehr speziell auf ein Unternehmen zuge- schnitten ist und sich nicht ohne Weiteres für eine Drittverwertung eignet. Häu g wird auch Mietkauf abgeschlossen, um staatli- che Investitionszulagen für den Kunden zu ermöglichen, die für Leasing-Investitionen ausgeschlossen sind.
Entwicklung der Branche
In über vier Jahrzehnten Verbandsgeschichte hat sich die Zahl der Mitgliedsgesellschaften stetig erhöht. 1972 von 16 Gesellschaften gegründet, wuchs der BDL nach 20 Jahren bereits auf rund 100 Mitglieder an. Durch die Fusion mit dem Interessenverband Deut- scher Leasing-Unternehmen (IDL) 2001 wur- de erstmals die 200er-Marke überschritten, die sich über Jahre hielt, bis die Leasing-Ge- sellschaften Ende 2008 der Finanzmarktauf- sicht unterstellt wurden.
Dies löste einen Konsolidierungsprozess aus, der sich zwar inzwischen verlangsamt hat, aber noch nicht abgeschlossen ist. Zahlreiche Leasing-Unternehmen sahen und sehen sich angesichts hoher aufsichts- bedingter Verwaltungskosten gezwungen, ihr Geschäft aufzugeben. Vom Markt zu- rückgezogen haben sich vor allem kleinere Unternehmen, die nicht im BDL organisiert waren und somit auch nicht auf die umfang- reichen Unterstützungsangebote des Ver- bandes zurückgreifen konnten. Doch auch der Verband erlebt einen – wenn auch ver- gleichsweise moderaten – Rückgang seiner Mitglieder (siehe Gra k Mitgliederentwick- lung auf Seite 27). a
Der BDL 29
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Quelle: BDL
bestimmte Objektwerte spezialisiert und bedienen erfolgreich ihre Nische. Sie kön- nen nicht ohne Weiteres ersetzt werden.“ Der deutsche Mittelstand – das erfolgreiche Wirtschaftsmodell Deutschlands – und die mittelständisch geprägte Leasing-Wirtschaft sind daher eng miteinander verknüpft.
Begleitung der Kunden ins Ausland
Deutschland und sein „German Mittel- stand“ nimmt weltweit unter den Export- nationen eine Spitzenposition ein. Es über- rascht daher nicht, dass auch ungefähr ein Drittel der Mitgliedsgesellschaften des BDL Geschäfte im Ausland betreibt. In der Regel geht es dabei nicht primär um lokales Ge- schäft, vielmehr begleiten die Leasing-Ge- sellschaften ihre Kunden, wenn diese sich neue Absatzmärkte im Ausland erschließen oder ihre Produktion aus Deutschland ver- lagern. Die Auslandsaktivitäten der BDL- Mitgliedsunternehmen werden dabei stark von den konjunkturellen Entwicklungen auf den betreffenden Märkten beein usst.
Es werden zwei Arten von Geschäftsmo- dellen unterschieden: das Cross-Border- Leasing und das Domestic-Leasing. Beim
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Domestic-Leasing erfolgt der Vertrags- abschluss zwischen dem ausländischen Leasing-Nehmer und einer im jeweiligen Land ansässigen Tochtergesellschaft des deutschen Leasing-Unternehmens. Dies kann eine 100-prozentige Tochter oder ein Joint Venture sein.
Beim Cross-Border-Leasing, mit dem Anfang der 1980er-Jahre das Auslandsgeschäft be- gann, wird der Leasing-Vertrag von der in- ländischen Leasing-Gesellschaft direkt mit dem ausländischen Leasing-Nehmer ge- schlossen. Dieses Geschäft ist seit einigen Jahren rückläu g – zugunsten des Domestic Leasing. Denn die Präsenz vor Ort ermög- licht einen besseren Einblick in die lokalen Güter- und Finanzmärkte. Außerdem kön- nen so die Besonderheiten in den einzelnen Ländern bei den handels-, zivil- und steu- errechtlichen Rahmenbedingungen berück- sichtigt werden.
Mietkauf
Seit vielen Jahren bieten die Leasing-Ge- sellschaften für eine Reihe von mobilen Ausrüstungsgütern auch Mietkauf-Verträge an. Beim Mietkauf räumt die Leasing-Ge- sellschaft ihrem Kunden das Recht ein, das
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