Page 5 - BDL Jahresbericht 2010
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Vorworte
Aufsicht stellt Leasing-Gesellschaften vor weitere Herausforderungen
Bericht des Hauptgeschäftsführers / Horst Fittler
Während der aktuelle Konjunkturaufschwung alle Kräfte der Leasing-Gesellschaften zur Marktbearbei- tung erfordert, binden die umfangreichen Au agen der Finanzmarktaufsicht noch immer wertvolle Ressourcen. Die Anforderungen, die Ende 2008 mit dem „KWG light“ begannen, haben sich seither stetig erhöht und stellen einen fortlaufenden Prozess dar. Schwerpunkte der fort- schreitenden Umsetzung waren vor allem die Risikotrag- fähigkeitsrechnung, die Interne Revision sowie die Maß- nahmen zur Geldwäscheprävention und der Einrichtung einer „Zentralen Stelle“. Der BDL hat seinen Mitgliedern umfangreiche Leitfäden und Anwendungsempfehlun- gen zur Verfügung gestellt, die sich vor allem an den Bedürfnissen mittelständischer Leasing-Gesellschaften orientieren und konkrete Hilfestellungen bieten.
Zugleich werden weitere Herausforderungen an die Branche gestellt. Anfang März 2011 wurde ein neues Konzept für das Meldewesen vorgestellt, das für die Leasing-Gesellschaften deutlich erweiterte Berichts- p ichten bedeutet, besonders bei den Millionenkredit- meldungen. Begründet werden die neuen Maßnahmen im Modernisierungskonzept damit, dass gerade die Finanzkrise erhebliche Informationsde zite beim Meldewesen aufgezeigt habe. Adressiert sind daher die geplanten Vorschriften an die Kreditwirtschaft. Die Leasing-Gesellschaften werden jedoch beim Moderni- sierungskonzept mit den Kreditinstituten in einen Topf geworfen und müssen den erheblichen Mehraufwand mittragen, obwohl sie für die Krise nicht verantwortlich waren. Der BDL setzt sich eindringlich in Gesprächen mit der Politik und den entsprechenden Behörden für eine Aufsicht mit Augenmaß ein, die auch die Größen- struktur der Branche berücksichtigt.
Bereits seit einigen Jahren beschäftigen die Branche die Reformen des Insolvenzrechts und der internatio-
nalen Rechnungslegung. Während beim IFRS-Projekt eine positive Entwicklung zu sehen ist, gab es bei der Insolvenzrechtsreform, hier vor allem beim fehlenden Beschwerderecht für den Gläubiger, einen Rückschritt. Das Beschwerderecht war zunächst in den Diskus- sionsentwurf für das Gesetz zur weiteren Erleichte- rung der Sanierung von Unternehmen aufgenommen worden. Im Gesetzentwurf vom Dezember 2010 wurde es wieder gestrichen, da während des Konsultations- verfahrens der Einwand vorgebracht wurde, ein solches Beschwerderecht behindere die Sanierung. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar: Eine Beschwerde würde kein Insolvenzverfahren aussetzen. Der BDL drängt weiter darauf, das bereits im Diskus- sionsentwurf beschriebene Beschwerderecht wieder aufzunehmen. Denn es kann nicht sein, dass dem Leasing-Geber der Zugriff auf sein Eigentum verwehrt wird und er die Fortführung eines überschuldeten Betriebes subventionieren muss.
In die richtige Richtung weist die Entwicklung bei der internationalen Rechnungslegung. Die Standardsetter IASB und FASB sind of ziell von ihrer Zielsetzung abge- rückt, den neuen Rechnungslegungsstandard bis Juni 2011 durchzupeitschen. Sie wollen ihre Tätigkeit „um einige Monate“, wie es heißt, verlängern. Das Abrücken von der ursprünglichen Deadline erhöht die Chancen für das von der Leasing-Wirtschaft geforderte „Re-Ex- posure“. Zu einem solchen korrigierten Exposure-Draft könnte erneut Stellung genommen werden.
Der BDL wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen der Branchen- struktur angemessen gestaltet werden. Nur unter diesen Voraussetzungen können die Leasing-Gesellschaften sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, der Finanzierung des Mittelstandes und der Innovationsförderung. a
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