Page 36 - BDL Jahresbericht 2010
P. 36

Aufgaben und Leistungen des BDL
Die Leasing-Branche in Deutschland kann auf eine bald 50-jährige Geschichte zurückblicken. 1962 gründeten sich die ersten Leasing-Unternehmen. Damit nahm die Investitionsalternative Einzug in
den deutschen Markt, nachdem Leasing bereits seit gut zehn Jahren in den USA praktiziert wurde. Die Leasing-Gesellschaften betraten dabei in zweifacher Hinsicht Neuland: Das unternehmerische Handeln war noch stark vom Eigentumsgedanken geprägt. Die heutige Auffassung, dass die Nutzung eines Objekts und nicht nur das reine Eigentum daran Werte schafft, hatte sich noch nicht durchgesetzt. Zudem fehlten
für das Produkt Leasing die rechtlichen und steuer- lichen Rahmenbedingungen. So galt es, einerseits
die Unternehmer von den betriebswirtschaftlichen Vorteilen des Leasing zu überzeugen und andererseits die juristischen Grundlagen für die Geschäftstätigkeit zu klären.
Rund zehn Jahre später wurden die beiden ersten grundlegenden Leasing-Erlasse der damaligen Finanzverwaltung veröffentlicht. Aus einer Arbeitsge- meinschaft von sechs Leasing-Gesellschaften, die die Entwicklung der Leasing-Erlasse mit der Finanzverwal- tung begleitet hatten, entstand der Vorgängerverband des heutigen Bundesverbandes Deutscher Leasing- Unternehmen. Er gründete sich am 16. November 1972 in Erlangen. 2001 fusionierte die Organisation mit dem 1989 ins Leben gerufenen Interessenverband Deutscher Leasing-Unternehmen, dem kleinere und mittlere Gesellschaften angehörten. Seitdem vertritt der vereinigte BDL als einziger Verband die Interes- sen der gesamten deutschen Leasing-Wirtschaft. Mit seinen rund 200 Mitgliedsgesellschaften repräsentiert der BDL über 90 Prozent des Marktvolumens.
Förderung und Schutz des Leasing
in Deutschland
Oberstes Verbandsziel ist es, Leasing in Deutschland zu fördern und zu schützen. Damit einher geht die Siche- rung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Der BDL setzt sich für eine sach- gerechte Gesetzgebung und Verwaltungspraxis in allen leasingrelevanten Rechtsgebieten ein, besonders im Bilanz- und Steuerrecht, im Zivilrecht und im Aufsichts- recht. Seit Ende 2008 stehen Leasing-Gesellschaften unter der deutschen Finanzmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank. Obwohl für Leasing-Gesellschaf- ten ein sogenanntes KWG light gilt, also eine abge- schwächte Aufsicht ohne Solvenzaufsicht und ohne Anwendung der Großkreditregelungen, musste 2009 und 2010 erstmals ein beachtlicher P ichtenkatalog umgesetzt werden. Dies stellte für viele – besonders mittelständische Gesellschaften – einen immensen Kraftakt dar. Für den BDL bedeutet dies, einen aktiven Kontakt zu den Aufsichtsbehörden zu p egen, um die praxisbezogene Umsetzung der P ichten zu optimieren. Ziel ist es, weiterhin für ein Gleichgewicht zwischen Bürokratie und Praxis zu sorgen und eine mögliche Überregulierung abzuwehren.
Kommunikation des Produkts Leasing
Wichtige Aufgaben des BDL sind darüber hinaus die Darstellung der Leasing-Wirtschaft in der Öffentlich- keit sowie die Positionierung des Produkts Leasing als überlegene Alternative zur traditionellen Finanzierung von Investitionsgütern. Als kompetenter Ansprechpart- ner steht der Verband im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Unternehmen, Politik und Medien in allen Leasing-Fragen zur Verfügung. Er kommuni- ziert zielgerichtet Informationen rund um das Thema
36 | Der BDL


































































































   34   35   36   37   38