Page 28 - BDL Jahresbericht 2011
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Leasing-Bilanzierung steht weiterhin im Fokus
Die Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung nach IFRS prägte im Berichtsjahr weiterhin die Arbeit des BDL im Bereich Bilanzierung und Steuern. Dabei konnten einige wichtige Etappenerfolge erzielt werden.
Schon seit Jahren arbeiten der internationale Stan- dardsetzer International Accounting Standards Board (IASB) und das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) an der Reform der internatio- nalen Leasing-Bilanzierung. Ihr Ziel ist es, in der Bilanz des Leasing-Nehmers alle mit Leasing-Geschäften ver- bundenen Verp ichtungen abzubilden. Dazu wurde das sogenannte Right of Use-Modell entwickelt, das alle Leasing- und Mietverhältnisse mit ihren Nutzungsrech- ten (Right of Use) und Verbindlichkeiten (Liability) in der Bilanz des Mieters und Leasing-Nehmers erfasst. In Deutschland werden davon rund 1.000 größere Un- ternehmen betroffen sein, die ihre Jahresabschlüsse nach IFRS erstellen.
Nachdem ein 2010 vorgelegter Standardentwurf („Exposure Draft“) ein überaus kritisches Echo der Fachwelt hervorgerufen hat, stand 2011 im Zeichen der Überarbeitung. Der BDL und andere europäische Leasing-Verbände haben sich unter Federführung
des europäischen Dachverbandes Leaseurope sehr intensiv in diesen Prozess eingebracht und konnten in zentralen Kritikpunkten Verbesserungen erzielen. Auf die ursprünglich vorgesehene Bewertung der Right of Use-Assets und -Liabilities mit wahrscheinlichkeitsge- wichteten Erwartungswerten wird verzichtet und die Behandlung von Kurzfristverträgen mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten wird vereinfacht. Dadurch wird insbesondere die Anwendungskomplexität gemildert, die stark kritisiert worden war. Auch auf Seiten der Leasing-Geber-Bilanzierung wurden Erfolge erzielt. Das
sogenannte Performance Obligation-Modell, das zu einem völlig unzutreffenden Bilanzbild geführt hätte, konnte abgewendet werden.
Andere wesentliche Problemfelder sind nach wie vor ungelöst. Dazu gehört die Frage der Folgebewertung der Right of Use-Assets und -Liabilities, die wiederum Ein uss auf die Aufwandserfassung beim Leasing- Nehmer hat. Das im Exposure Draft beschriebene Modell würde bei allen Miet- und Leasing-Verhältnis- sen zu einem degressiven Verlauf des Leasing-Auf- wands führen. Die Fachwelt kritisiert dies insbeson- dere bei bisherigen Operating Leases als Widerspruch zum wirtschaftlichen Gehalt einer gleichbleibenden Nutzungsüberlassung. Die Boards haben mehrfach versucht, dem durch modi zierte Bewertungsverfah- ren Rechnung zu tragen, jedoch bisher keine Lösung gefunden, die auf ungeteilte Zustimmung der Fachöf- fentlichkeit gestoßen wäre.
Die vielen offenen „Baustellen“ des Projekts führen immer wieder auf den grundlegenden Konstruktionsfeh- ler des Reformansatzes zurück, alle Miet- und Leasing- Verhältnisse bilanziell über einen Kamm scheren zu wollen. Neben Leasing mit seinen vielfältigen und oftmals maßgeschneiderten Vertragsarten sind auch andere Formen der Nutzungsüberlassung vom Stan- dard-Entwurf betroffen. Das Spektrum reicht von der Kurzfristmiete über serviceintensive Operating Leases bis zu Mietkaufgeschäften – vom Kopierer-Leasing mit Einzelkopieabrechnung über die Bereitstellung von Rechnerkapazitäten bis hin zu langfristigen Immobilien- Vermietungen. Angesichts dieser Verschiedenartigkeit kann es keine One-Size-Fits-All-Lösung geben. EFRAG, das ein ussreiche Beratergremium der EU-Kommission in Rechnungslegungsfragen, bringt dies auf den Punkt:
28 | Die Rahmenbedingungen


































































































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