Page 36 - BDL Jahresbericht 2016
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34 leasing-markt und umfeld
Steuern
ForSCHunGSProJEkt BEStätiGt:
GEänDErtE ABSCHrEiBunGSBEDinGunGEn BEEinträCHtiGEn LEASinG-inVEStitionEn
mit einem neugeschäftszuwachs von fünf Prozent hat sich die deutsche leasing- Wirtschaft im vergangenen Jahr mehr als zufriedenstellend entwickelt. dies ist umso bemerkenswerter, als die seit 2014 geän- derten steuerlichen abschreibungsbedin- gungen für leasing-vermögen die branche erheblich belasten. Professor dr. andreas Oestreicher von der georg-august-univer- sität göttingen hat im auftrag des bdl die auswirkungen dieser verschärften afa- Regelungen auf die investitionstätigkeit wissenschaftlich untersucht. seine studie verdeutlicht den sogenannten scheinge- winnbesteuerungseffekt und kommt zu dem Ergebnis, dass leasing-unternehmen ohne die bilanzrechtlich fragwürdige afa- verschärfung noch wesentlich mehr in- vestitionen zugunsten ihrer Kunden hätten realisieren können. zudem beurteilt die studie die Änderung der bisherigen ab- schreibungspraxis als willkürlich, da aus bilanzrechtlicher sicht keine zwingende begründung zu erkennen ist.
Verschärfung der Abschreibungs- bedingungen führt zu Scheingewinnbesteuerung
die steuerproblematik geht auf eine Ent- scheidung der obersten finanzbehörden zurück, wonach die über Jahrzehnte prak- tizierte handelsrechtliche abschreibung der leasing-Objekte über die vertrags- laufzeit auf den erwarteten verwertungs- erlös steuerlich nicht mehr anerkannt wird. seither müssen leasing-gesell- schaften nach der linearen afa (absetzung
für abnutzung) und den afa-Tabellen ab- schreiben, was jedoch häu g nicht zu ei- ner tatsächlich zutreffenden steuerlichen aufwandserfassung führt. denn während die lineare abschreibung davon ausgeht, dass die abnutzung z. b. einer maschine über die Jahre hinweg konstant bleibt, ist der tatsächliche Wertverzehr in der ersten Phase nach der anschaffung deutlich hö- her als im weiteren nutzungsverlauf. folg- lich können leasing-unternehmen wäh- rend der grundmietzeit weniger steuerlich geltend machen, als nach dem tatsächli- chen Wertverzehr des leasing-Objekts geboten wäre. leasing-gesellschaften mit ihrem Know-how der investitionsgü- ter und branchen können diesen realen Wertverlauf marktgerecht kalkulieren und die leasing-Raten darauf abstellen. dies gehört zu den Kernkompetenzen einer leasing-gesellschaft und bringt den Kun- den entsprechende vorteile. Wenn nun die leasing-gesellschaft auf basis des höheren tatsächlichen Wertverzehrs die leasing-Raten, die als Ertrag versteuert werden, kalkuliert, entstehen in höhe der differenz zur geringeren afa steuerliche scheingewinne in den büchern.
„die steuerzahlungen auf diese wirtschaft- lich gar nicht vorhandenen gewinne wirken wie ein zinsloser zwangskredit an den fis- kus“, erläutert bernhard Regnery, vorsitzen- der des bilanz- und steuerausschusses des bdl. „normalerweise würde der unfreiwillige Kredit am Ende der leasing-laufzeit im zuge der Objektverwertung steuerlich wieder aus- geglichen. da leasing-unternehmen jedoch
stets aufs neue für ihre Kunden investieren, verlängert sich die laufzeit auf unbestimmte zeit“, führt Regnery aus.
Zwangskredit an den Fiskus entzieht Leasing-Unternehmen 1 Mrd. Euro Liquidität
die studie der universität göttingen quan- ti ziert nun das ausmaß der Effekte. sie stützt sich dabei auf empirische Erkennt- nisse aus der auswertung von rund 85.000 leasing-verträgen aus dem bestand nam- hafter bdl-mitgliedsgesellschaften. die li- quiditätsbelastung der deutschen leasing- unternehmen durch die besteuerung von scheingewinnen wird auf branchenweit rund 1 mrd. Euro beziffert.
„Kein fremdkapitalgeber wäre bereit, steuerzahlungen auf scheingewinne zu  nanzieren. deshalb geht diese liquidi- tätsbelastung voll zulasten der substanz der betroffenen leasing-unternehmen“, erläutert der ausschussvorsitzende. der liquiditätsab uss schränkt wiederum die möglichkeiten der leasing-unternehmen ein, zusätzliche investitionen für ihre meist mittelständischen Kunden zu ver- wirklichen: „denn durch die aufsichts- rechtlichen vorgaben der maRisk müssen leasing-unternehmen eine angemessene Risikotragfähigkeit für ihre investitionen vorhalten, die durch die liquiditäts- und substanzbelastung beschnitten wird“, er- läutert Regnery. „Professor Oestreicher schätzt vor diesem hintergrund, dass die investitionsmöglichkeiten der deutschen
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