Page 37 - BDL Jahresbericht 2016
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leasing-Wirtschaft infolge der scheinge- winnbesteuerung in einer größenordnung von 12 mrd. Euro reduziert werden. die betroffenheit der einzelnen leasing-unter- nehmen dürfte dabei je nach geschäfts- struktur erheblich variieren. Wir wissen von einzelnen bdl-mitgliedern, die wegen der steuereffekte sogar die fortsetzung ih- rer gesamten leasing-aktivitäten auf den Prüfstand stellen.“
im ökonomisch-analytischen Teil weist die studie ferner nach, dass die neuen afa- bedingungen bei den betroffenen leasing- unternehmen einen anstieg der Kapital- kosten zur folge haben und gegen das ziel einer investitionsneutralen besteuerung verstoßen. „das gutachten zeigt deut- lich, dass leasing gegenüber dem Kredit benachteiligt wird. daraus lässt sich ab- leiten, dass die verschärften afa-Regeln Realinvestitionen gegenüber finanz- investitionen diskriminieren. besonders betroffen sind investitionen in maschinen oder innovative digitaltechnik, was mit blick auf das zukunftsthema industrie 4.0 besonders bedenklich ist“, kritisiert der ausschussvorsitzende.
Keine bilanzrechtlichen Ein- wände gegen bisherige Praxis
die Ergebnisse der ökonomischen analyse wiegen umso schwerer, wenn man die in der studie ebenfalls vorgenommene steu- errechtliche bewertung der verschärften afa-bedingungen mit in betracht zieht: „aus einer bilanzrechtlichen Perspektive besteht kein zwingender grund, die bei leasing-gesellschaften handelsrechtlich übliche abschreibung nach maßgabe der vertragslaufzeit steuerlich zu untersagen.“ die empirischen befunde aus der verwen- deten stichprobe machen deutlich, wie zuverlässig professionelle leasing-geber den nach vertragsende zu erwartenden veräußerungserlös ihrer leasing-Objekte prognostizieren können. angesichts dessen spricht der studie zufolge nichts dagegen, den unter berücksichtigung dieses verwer- tungserlöses ermittelten abschreibungsbe- trag auf die vertragslaufzeit zu verteilen.
Appell an Länder für gesetz- geberische Lösung
die Ergebnisse des forschungsprojekts der universität göttingen untermauern die Kritik des bdl an der verschärfung der abschreibungsbedingungen für lea- sing-unternehmen. da der verwaltungs- weg ausgeschöpft und die Entscheidung der obersten finanzbehörden  nal ist, bedarf die scheingewinnbesteuerungs- problematik im interesse einer sicherung der investitionsversorgung der deutschen
die liquiditätsbelastung der deutschen leasing-unternehmen durch die besteuerung von scheingewinnen wird auf branchenweit rund 1 mrd. Euro beziffert.
Studie der Georg-August-universität Göttingen, 2016
Wirtschaft dringend einer gesetzgebe- rischen lösung. durch eine gesetzliche Klarstellung zur zulässigkeit der steuer- lichen abschreibung der leasing-Objekte über die vertragslaufzeit auf den erwar- teten Restwert könnte der bis 2014 gel- tende Rechtszustand wiederhergestellt werden. damit wären gegenüber dem damaligen status quo auch keine steuer- ausfälle verbunden.
bernhard Regnery: „auf bundesebene wur- de uns aus dem bundes nanzministerium und aus Teilen der Regierungskoalition bereits unterstützung signalisiert. Wir appellieren jetzt an die vertreter der län- der, sich ebenfalls für eine entsprechende gesetzesinitiative einzusetzen. angesichts der fortdauernden investitionsschwäche in deutschland kann es nicht hingenommen werden, wenn unmittelbar dem mittel- stand zugutekommende Realinvestitionen an unzulänglichen steuerlichen Rahmenbe- dingungen scheitern.“ a
leasing-markt und umfeld 35
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