Page 39 - BDL Jahresbericht 2016
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ifRs-bilanzierer müssen in Teilen ihre systeme an die neuen datenerfordernis- se anpassen und bestimmte Prozesse im Rechnungswesen überarbeiten. „diese tendenziell größeren unternehmen haben jedoch Routine in der umsetzung neuer vorgaben des iasb und dürften deshalb mit den zusätzlichen bilanzierungsan- forderungen zurechtkommen“, erläutert heinz-hermann hellen, vorsitzender der bdl-arbeitsgruppe internationale Rech- nungslegung. dazu tragen auch diverse Erleichterungen und vereinfachungen bei, die im zuge der rund zehnjährigen Projekt- dauer Eingang in den standard gefunden haben. so bleiben beispielsweise leases mit kurzer laufzeit oder geringem Objekt- wert außen vor.
ifRs 16 wirkt sich auf unternehmenskenn- zahlen mit unterschiedlichen Effekten aus. so steigt z.b. einerseits der bilanzielle ver- schuldungsgrad, während sich andererseits das EbiT und das EbiTda verbessern. die praktischen folgen des ifRs 16 ( z. b. für das Rating) dürften am Ende eher gering sein, da sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen situation der unternehmen nichts ändert und analysten die mit leasing verbundenen Rechte und verp ichtungen auch bisher schon berücksichtigt haben.
Kritik seitens Ratingagentur
„der neue standard entspricht sicher nicht dem Wunschergebnis der leasing- Wirtschaft, wenngleich die gegenüber den ursprünglichen Reformansätzen der stan- dardsetzer erreichten verbesserungen durchaus beachtlich und hilfreich im sin- ne einer für mieter und leasing-nehmer praktikablen anwendung sind“, beurteilt hellen das Ergebnis des Reformprozes- ses. die standardsetzer haben ihr Konzept gegen breite Kritik aus großen Teilen der fachwelt durchgesetzt. „das vom iasb ver- folgte Prinzip, alle nutzungsüberlassungen bilanziell über einen Kamm zu scheren, führt angesichts der großen bandbreite der erfassten Transaktionen – von der her- kömmlichen miete über leasing bis hin zu kaufähnlichen Transaktionen – zu einem
unangemessenen gesamtbild“, kritisiert hellen. „Kaum ein Experte sieht im neuen standard einen konzeptionellen fortschritt gegenüber dem bisherigen ias 17.“ seine Einschätzung bestätigt eine Erklärung der Ratingagentur fitch Ratings: fitch schreibt, dass sie weiterhin nach ihren unterneh- menseigenen Regeln unternehmen be- werten werden und die neuen standards auf die bewertung keinen Ein uss hätten. gerade die vermeintlichen anforderungen von analysten hatten die standardsetzer jedoch immer wieder ins feld geführt, um ihr Reformprojekt zu rechtfertigen.
Gescheitert am eigenen Anspruch
in vier wesentlichen Punkten sind die standardsetzer an ihren eigenen zielen gescheitert:
1. die Reformer wollten die aus ihrer sicht unzutreffende Klassi zierung von Ope- rating und finance leases überwinden. Jedoch hat die Right-of-use-bilanzierung das Thema nur auf eine andere Ebene verlagert: Künftig sind leases und lea- singähnliche dienstleistungen ausein- anderzuhalten. denn services bleiben als schwebende geschäfte weiterhin off balance.
2. iasb und fasb strebten ein vollständige- res bilanzbild aller vermögenswerte und schulden an. doch schon bisher konnten sich analysten und investoren durch die auswertung der gesamten Jahresab- schlussinformationen ein umfassendes bild von den nutzenpotenzialen und ver- p ichtungen einer leasing-Transaktion verschaffen. und auch zukünftig werden die bilanznutzer auf vertiefende analy- sen nicht verzichten können, wie allein die Erklärung von fitch Ratings zeigt.
3. die Konvergenz zwischen ifRs und us- gaaP sollte vorangebracht werden. Tatsächlich unterscheiden sich ifRs 16 und das us-Pendant in konzeptionellen grundsatzfragen. hier ist eher ein Rück- schritt festzustellen.
4. die standardsetzer wollten ein ausgewo- genes Kosten-nutzen-verhältnis erzielen. im Ergebnis krankt die Right-of-use-bilan- zierung jedoch weiterhin an vermeidbarer Komplexität. der aufwand, bisherige Ope- rating leases bilanziell zu erfassen, ad- äquat zu bewerten und fortzuschreiben, steht in keinem angemessenen verhältnis zum informationsgewinn.
Fazit
die boards haben ihr Right-of-use-Konzept gegen die berechtigte Kritik aus großen Tei- len der fachwelt durchgesetzt. die wesent- lichen Reformziele blieben dabei auf der strecke. Kaum jemand dürfte in ifRs 16 ei- nen konzeptionellen fortschritt gegenüber ias 17 sehen. das Endorsement vorausge- setzt, bleibt abzuwarten, wie sich ifRs 16 ab 2019 in der Praxis bewährt. der bdl un- terstützt seine mitgliedsgesellschaften mit einem Workshop, der die unterschiedlichen aspekte von ifRs 16 – von anwendungs- fragen über die vertragsgestaltung bis zu den iT-anforderungen – beleuchtet. ferner werden seminare für leasing-gesellschaf- ten angeboten, die ihren vertrieb schulen und ihre Kunden auf den neuen standard vorbereiten wollen. „mit unterstützung der leasing-geber werden sich ifRs-bilanzierer unter den leasing-nehmern auf die zusätz- lichen anforderungen einstellen können, sodass die investitionsalternative leasing mit ihren betriebswirtschaftlichen vorteilen keinen schaden erleiden wird“, schlussfol- gert heinz-hermann hellen. a
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