Page 40 - BDL Jahresbericht 2016
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38 leasing-markt und umfeld
Betriebswirtschaft und Regulatorik
ProPortionALität unD ViELFALt StAtt uniFormität
mit ihrer klaren ausrichtung auf die Rea- lisierung von ausrüstungsinvestitionen ist die leasing-branche fest in der deutschen Realwirtschaft verankert. die regulatori- schen anforderungen, die vorrangig dem bankensektor gelten, treffen jedoch auch die leasing-branche und werden dem be- sonderen geschäftsmodell mit seinem niedrigen Risikogehalt sowie der mittel- ständischen branchenstruktur oftmals nicht gerecht.
„das Proportionalitätsprinzip als leitbild der Regulierung sollte es jedem unter- nehmen ermöglichen, die anforderungen und P ichten leasing- und institutsspezi-  sch umzusetzen. auf europäischer Ebe- ne scheint man dieses Prinzip jedoch zu- nehmend aus den augen zu verlieren und stattdessen auf eine vereinheitlichung zu setzen, die sich an standards von großban- ken orientiert“, erläutert heinz-hermann hellen, vorsitzender des ausschusses für betriebswirtschaft und Regulatorik des bdl. „dies schadet der vielfalt und der stabilität des finanzsektors insgesamt, darüber hinaus gefährdet es jedes einzelne leasing-unternehmen und seine überwie- gend mittelständischen Kunden. dem gilt es entschieden entgegenzutreten.“ gleich- zeitig ist es erforderlich, den betroffenen leasing-unternehmen hilfestellung bei der umsetzung regulatorischer vorgaben anzu- bieten. bei der umsetzung sollte aber nicht allein die P icht zur Erfüllung der vorgaben im vordergrund stehen: „vielmehr gilt es“, führt hellen aus, „den betriebswirtschaftli- chen nutzen im fokus zu behalten.“
Anwendungshinweise zur Risikotrag fähigkeitsrechnung schlagen erfolgreich die
Brücke zwischen aufsichtlichen Vorgaben und angewandtem Risikomanagement
das beispiel der Risikotragfähigkeitsrech- nung zeigt, wie betriebswirtschaft und Regulatorik verzahnt und eine proportio- nale umsetzung erreicht werden können. mit der substanzwertrechnung verfügt die leasing-Wirtschaft über einen etablierten standard, der ursprünglich entwickelt wur- de, um den leasingtypischen, asynchronen aufwands- und Ertragsverlauf angemessen abbilden zu können.
mit dem Prüfungsstandard Ps 810 hat sich das institut der Wirtschaftsprüfer (idW) da- für ausgesprochen, den bdl-standard anzu- wenden, und die bedingungen zur Erstellung und Prüfung der substanzwertrechnung dar- gelegt. Ergänzend dazu wurden mit der um- fassenden Überarbeitung der Prüfberichts- verordnung in 2015 die P ichten zur Prüfung der angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements festgelegt. dabei wur- den auch die P icht zur Prüfung des aufbaus der substanzwertrechnung sowie die P icht zur beurteilung der Plausibilität der angaben und annahmen aufgenommen.
die substanzwertrechnung ist eine pass- genaue ausgangsbasis für eine leasingspe- zi sche Risikotragfähigkeitsrechnung, zu der leasing-unternehmen im Rahmen
der mindestanforderungen an das Risiko- management (maRisk) verp ichtet sind. vereinfacht ausgedrückt erfordert Risiko- tragfähigkeit, dass leasing-unternehmen jederzeit über ausreichende Reserven verfügen müssen, um auch unerwartet schlagend werdende Risiken tragen zu kön- nen. bereits 2010 hatte der bdl in seinen anwendungshinweisen zur Risikotragfä- higkeitsrechnung aufgezeigt, wie die sub- stanzwertrechnung genutzt werden kann. auf basis der maRisk-novelle 2012 und den zwischenzeitlich gesammelten Erfah- rungen wurden die anwendungshinweise im Jahr 2015 weiterentwickelt. dabei wurde konsequent auf das substanzwertkonzept abgestellt und einer vermögenswertorien- tierten Perspektive der vorzug gegeben. im detail wurde aufgezeigt, wie die gewählte Perspektive sowohl als fortführungs- als auch als liquidationsansatz ausgestaltet werden kann. hinweise zum aufbau von limitsystemen und dem geforderten Kapi- talplanungsprozess konnten nahtlos an das substanzwertbasierte Risikotragfähigkeits- konzept angeschlossen werden.
im Ergebnis liegt damit ein Risikotragfähig- keitskonzept vor, das zum einen den aufsicht- lichen vorgaben Rechnung trägt. zum ande- ren nutzt es leasingspezi sche standards, die ihre Tauglichkeit langfristig und auch unter den besonderen bedingungen seit der finanzkrise 2008 unter beweis gestellt haben. „die leasingspezi sche umsetzung der Risikotragfähigkeitsrechnung zeigt deut- lich, dass das Proportionalitätsprinzip keine Öffnungsklausel ist, um Erleichterungen bei
Jahresbericht 2016


































































































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