Page 42 - BDL Jahresbericht 2016
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40 leasing-markt und umfeld
Recht
inSoLVEnzAnFECHtunG: VortEiLE DES GESEtzEntWurFS DürFEn DurCH DAS EinGEFüGtE FiSkuSPriViLEG niCHt GEFäHrDEt WErDEn
die politischen auseinandersetzungen um die Reform der insolvenzanfechtung  nden kein Ende. nachdem das bundesministeri- um der Justiz und für verbraucherschutz den „Entwurf eines gesetzes zur verbesserung der Rechtssicherheit bei anfechtungen nach der insolvenzordnung und nach dem anfech- tungsgesetz“ im märz 2015 veröffentlicht hat, ist das gesetzgebungsverfahren weit fortgeschritten. Kurz vor der zielgeraden droht nun das neu eingefügte sogenannte fiskusprivileg die vorteile des gesetzent- wurfs zu gefährden.
Entwurf verspricht Erleichterungen
der im vergangenen Jahr veröffentlichte Referentenentwurf trug dem beharrlichen Einsatz des bdl und anderer Wirtschafts- verbände in vielen Punkten Rechnung und versprach Erleichterungen für die leasing- Wirtschaft. der Referentenentwurf wurde im Oktober 2015 durch einen Entwurf der bundesregierung ersetzt, der die ersten lesungen und anhörungen im bundestag bereits passiert hat. die Entlastungen für die leasing-gesellschaften sind weiterhin enthalten, wenn auch in leicht veränderter form. so heißt es im Regierungsentwurf in § 133 abs. 3 satz 2: „hatte der anfech- tungsgegner mit dem schuldner eine zah- lungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine zahlungserleichterung gewährt, wird vermutet, dass er zur zeit der handlung die zahlungsunfähigkeit des schuldners nicht kannte.“ diese formulie- rung begegnet dem Problem aus der Praxis,
dass insolvenzverwalter z. b. stundungsab- reden ins feld führen, um dem gläubiger Kenntnis von den zahlungsschwierigkeiten des schuldners zu unterstellen und somit die anfechtung zu erklären. leasing-gesell- schaften entstanden dadurch in zahlreichen fällen hohe Kosten, da bereits erhaltene leasing-Raten von den insolvenzverwaltern bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefor- dert wurden.
Massive Bevorzugung ö entlicher Gläubiger
das nun neu im Regierungsentwurf einge- fügte fiskusprivileg entpuppt sich in mehr- facher hinsicht als problematisch. zuletzt bei der Reformierung des insolvenzrechts 2010 war bundes nanzminister Wolfgang schäuble mit der Einführung des fiskuspri- vilegs gescheitert.
im aktuellen Entwurf der bundesregierung hat diese forderung nun wieder Eingang gefunden und schlägt sich vor allem in
§ 131 des Entwurfs nieder, wonach öffent- liche gläubiger massiv bevorzugt werden. „sollte sich der aktuelle gesetzgeber dies tatsächlich zu eigen machen, gibt er eines der hauptanliegen des damaligen gesetz- gebers der insO wieder auf, nämlich zu deutlich höheren Eröffnungsquoten zu gelangen als dies im anwendungsbereich der alten Konkursordnung der fall war“, kritisiert boris dassen, vorsitzender des Rechtsausschusses des bdl.
Kritik am Fiskusprivileg vereint Lager
die ursprünglich leicht auszumachenden lager im gerangel um die neujustierung des insolvenzrechts haben sich dement- sprechend verschoben. zunächst wurde vor allem zwischen den insolvenzverwal- tern und den Wirtschaftsverbänden um die notwendigkeit von anpassungen im bereich der vorsatzanfechtung gestritten. für diesen aspekt konnte die branchen- übergreifende verbändeinitiative unter
„Wir hoffen auf eine zügige abschließende beratung des gesetzentwurfs durch den deutschen bundes- tag, damit endlich Rechtssicherheit geschaffen wird. die vorteile des gesetzentwurfs dürfen durch das eingefügte fiskusprivileg nicht gefährdet werden.“
Boris Dassen, Vorsitzender des BDL-Rechtsausschusses
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