Page 28 - BDL Jahresbericht 2010
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Reform der Leasing-Bilanzierung nach IFRS schlägt weiter hohe Wellen
Die geplanten neuen Regeln zur internationalen Leasing-Bilanzierung schlugen auch im Berichtsjahr weiter hohe Wellen. Im August 2010 legten die Stan- dardsetter des International Accounting Standards Boards (IASB) und des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Boards (FASB) ihren Exposure Draft vor. Für diesen Entwurf eines neuen Bilanzie- rungsmodells für Miet- und Leasing-Verhältnisse hagel- te es – wie bereits bei dem ein Jahr früher publizierten Diskussionsentwurf – weltweite Kritik. Zum Ende der Kommentierungsfrist Mitte Dezember 2010 lagen den Boards fast 800 Stellungnahmen von Unternehmen, Verbänden, Wissenschaftlern, Wirtschaftsprüfern und anderen Betroffenen vor, die ganz überwiegend den Exposure Draft beanstandeten.
Die Leasing-Branche kritisierte, dass der vorgestell- te Standard den Aufwand der Leasing-Nehmer und Mieter enorm erhöht, das Ziel einer verbesserten Transparenz jedoch konterkariert wird. Mehr Trans- parenz könnte durch Detailänderungen, beispielswei- se im Bilanzanhang, besser und einfacher erreicht werden. Eine von der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft PricewaterhouseCoopers 2010 durchgeführte Befragung europäischer IFRS-Bilanzierer bestätigte diese Auffassung. Über 70 Prozent der Teilnehmer waren der Meinung, dass die Kosten des neuen Standards seinen Nutzen überwiegen werden. Rü- ckenwind erhielt die Leasing-Branche auch von der EFRAG, dem Beratergremium der EU-Kommission. Das Gremium teilte wesentliche Argumente und forderte sogar die generelle Überarbeitung des Ent- wurfs sowie erweiterte Auswirkungsanalysen. EFRAG spielt eine entscheidende Rolle beim sogenannten Endorsement-Prozess, dem Übernahmeverfahren der Standards durch die EU-Kommission.
Deadline Juni 2011 verschoben
Nach dieser massiven Kritik sind die internationa-
len Standardsetter nun of ziell von ihrer Zielsetzung abgerückt, den neuen Rechnungslegungsstandard bis Juni 2011 fertigzustellen. Im April dieses Jahres hieß
es, dass sie ihre Tätigkeit „um einige Monate“ verlän- gern. Das Abrücken von der Deadline Juni 2011 erhöht die Chancen für das von der Leasing-Wirtschaft und anderen Betroffenen geforderte „Re-Exposure“ des überarbeiteten Standards, zu dem dann erneut Stellung genommen werden könnte.
Worum geht es in dem Standardentwurf, der die Fachwelt derart in Aufregung versetzt hat? Betroffen von dem Entwurf sind diejenigen Unterneh- men, die nach IFRS bilanzieren. In Deutschland sind dies rund 1.000 Unternehmen, für die es nach den Plänen der Boards zu mehr Bürokratie bei der Rech- nungslegung kommen würde. Denn künftig sollen
alle Leasing- und Mietverhältnisse sowie die daraus resultierenden Nutzungsrechte und Verp ichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers erfasst werden (Right- of-use). Bisher werden bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) – wie andere Dienstleistungen auch – als „schwebende Geschäfte“ nicht beim Leasing-Neh- mer bilanziell erfasst. Nach dem aktuell noch gelten- den Leasing-Standard IAS 17 werden nur sogenannte Finance Leases in den Büchern des Leasing-Nehmers ganz ähnlich abgebildet wie Vermögensgegenstände, die im Eigentum des Unternehmens stehen.
Der vorgeschlagene Standard sieht diese sinnvolle bilanzielle Differenzierung der Leasing-Verhältnisse
in Operating Leases und Finance Leases nicht mehr vor. Stattdessen behandeln die Boards beide bilanziell gleich. Die Unternehmen beunruhigte vor allem, dass
28 | Die Rahmenbedingungen


































































































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