Page 29 - BDL Jahresbericht 2010
P. 29

Bilanzierung
die Vorschläge der Boards zunächst weit über eine Bilanzierung der vertraglich vereinbarten Leasing- Raten hinausgingen. So war ein Ansatz bestimmter potenzieller Leasing-Raten vorgesehen, die nur bei der Ausübung von Optionen zur Verlängerung der ur- sprünglich vereinbarten Laufzeit anfallen. Variable und ungewisse Leasing-Raten, deren Höhe von bestimm- ten Bedingungen wie der Nutzungsintensität oder der Performance des Leasing-Nehmers abhängt, sollten mit ihrem wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwar- tungswert berücksichtigt werden. Somit müssten die Leasing-Nehmer Verbindlichkeiten ausweisen, die sie gar nicht haben.
Diese Bewertungsvorschriften sind darüber hinaus in ihrer praktischen Anwendung äußerst kompliziert und bereiten insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn Unternehmen sich nicht in erster Linie unter Finan- zierungsgesichtspunkten für Miet- oder Leasing-Lö- sungen entscheiden, sondern weil sie Flexibilität, z. B. durch variable Laufzeiten oder nutzungsabhängige Raten, wünschen. Nicht zuletzt deshalb sind die Stan- dardsetzer nach massiver Kritik mittlerweile zu einem Bewertungsverfahren übergegangen, das sich wieder stärker an den tatsächlich eingegangen vertraglichen Verp ichtungen orientiert.
Behandlung von Serviceelementen
Ein besonderer Vorteil der Investitionsalternative Lea- sing sind die begleitenden Serviceelemente. Von War- tungsarbeiten über Versicherungsleistungen bis hin zum Full-Service-Vertrag reicht die Palette der Dienst- leistungen. Diese machen Leasing zu einem umfassen- den Instrument moderner Unternehmensführung.
Der vorgeschlagene Standard sorgt jedoch auch hier für Unruhe. Denn während bislang Operating Leases und Dienstleistungen buchhalterisch gleich – also „off-balance“ – behandelt werden, soll es bei Leasing- Verhältnissen zukünftig zu einem Ausweis in der Bilanz kommen, bei Dienstleistungen jedoch nicht. Dies wird zu großen Abgrenzungsproblemen führen und besorgt die Unternehmen insofern, als viele gemeinhin als Dienstleistungsverträge angesehene Transaktionen zukünftig unter den neuen Leasing-Standard fallen und zu einer Bilanzierungsp icht führen könnten.
Gründliche Überarbeitung notwendig
Die Standardsetzer haben wohl erkannt, dass sie ihren Entwurf sehr gründlich überarbeiten müssen, bevor ein endgültiger Standard veröffentlicht werden kann. Sie überlegen bereits intensiv, wie sie ihr Modell ver- einfachen können und ob es tatsächlich sinnvoll ist, alle Miet- und Leasing-Verträge bilanziell über einen Kamm zu scheren.
Derzeit ist allerdings noch unklar, wann die Stan- dardsetzer die Überarbeitung ihres Standardentwurfs abgeschlossen haben werden und wie das Ergebnis aussehen wird. Nachdem die Fachwelt ohnehin schon in Frage stellt, ob eine derart fundamentale Reform tatsächlich der Mühen wert ist, sollten die Standardsetter sich jetzt die nötige Zeit für eine umfassende Überarbeitung nehmen. Nur dann wird der neue Standard einen tatsächlichen Fortschritt
für die bilanzielle Abbildung von Miet- und Leasing- Verhältnissen bringen, ohne dass den betroffenen Unternehmen unnötige und unverhältnismäßige Lasten aufgebürdet werden. a
| 29


































































































   27   28   29   30   31