Page 18 - BDL Jahresbericht 2012/2013
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18 Leasing-Markt und Umfeld
Steuern
KONSTRUKTIVER DIALOG MIT DER FINANZVERWALTUNG
BDL-Stellungnahme räumt Bedenken aus
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bestätigten, dass ein Mieterdarlehen nichts an
der bilanziellen Zurechnung des Leasing- Objekts beim Leasing-Geber ändert und es auch keinen Anlass zur Annahme einer sogenannten Verklammerung gibt.
Das Engagement des BDL für faire steuer- liche Rahmenbedingungen für Leasing und Investitionen in Deutschland hat sich in den vergangenen zwölf Monaten auf den intensiven Dialog mit der Finanzverwaltung konzentriert. Vorrangig ging es dabei um die Unschädlichkeit von Mieterdarlehen, die um- satzsteuerliche Behandlung von verbilligten Leasing-Raten und das Problem der Schein- gewinnbesteuerung. „Dabei konnten dank einer auf beiden Seiten vorherrschenden konstruktiven Grundhaltung erfreuliche Re- sultate erzielt werden“, fasst BDL-Geschäfts- führer Dr. Martin Vosseler die Ergebnisse zusammen.
Unschädlichkeit von Mieter- darlehen bestätigt
Insbesondere im Immobilien-Leasing wer- den seit jeher Mieterdarlehen als Instrument der Finanzierungstechnik eingesetzt. Dabei geht es darum, die Zahlungsströme zwi- schen Leasing-Geber, Leasing-Nehmer und  nanzierender Bank zu koordinieren. Durch zusätzlich zur Leasing-Rate geleistete Zah- lungen auf Darlehensbasis ermöglicht der Leasing-Nehmer eine schnellere Rückfüh- rung der Bankkredite, die der Leasing-Geber zur Finanzierung des Leasing-Objekts aufge- nommen hat. Am Ende der Grundmietzeit wird das vom Leasing-Nehmer gewährte Darlehen entweder aus dem Verwertungs- erlös der Immobilie zurückgezahlt oder bei Ausübung einer Kauf- oder Mietverlänge- rungsoption des Leasing-Nehmers mit dem Kaufpreis bzw. den Verlängerungsmieten verrechnet.
Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bun- des nanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2007 rück- ten Leasing-Verträge mit Mieterdarlehen in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Bundesbetriebsprüfer. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Einbindung ei- nes Mieterdarlehens Auswirkungen auf die bilanzielle Zurechnung des Leasing-Objekts beim Leasing-Geber habe und ob sie Indiz für eine steuerschädliche „Verklammerung“ der Vermietung und eines späteren Verkaufs des Leasing-Objekts im Sinne des besagten BFH-Urteils sei.
„Der BDL konnte mit seiner Stellungnahme die von der Bundesbetriebsprüfung aufge- worfenen Bedenken ausräumen“, erläutert Dr. Vosseler. Nach ausführlicher Erörterung bestätigten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, dass ein Mieter- darlehen nichts an der bilanziellen Zurech- nung des Leasing-Objekts beim Leasing-Ge- ber ändert und dass es auch keinen Anlass zur Annahme einer „Verklammerung“ gibt. Die Verwaltung berief sich dabei auf die be- reits in den 1990er-Jahren von der „Prüfkom- mission Kommunalleasing“ aufgestellten Prämissen, auf die auch der BDL in seiner Eingabe Bezug genommen hatte.
Vermeidung steuerlicher Hürden bei verbilligten Leasing-Raten
Hersteller und Händler von Investitionsgü- tern setzen Leasing gerne als Instrument zur Absatzförderung ein, indem sie ihren Kunden besonders günstige Leasing-Konditi- onen anbieten. Nicht selten geschieht dies in
Jahresbericht 2012/13


































































































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