Page 19 - BDL Jahresbericht 2012/2013
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Kooperation mit Leasing-Gesellschaften, die dann als Entgelt für ihre Mitwirkung einen Zuschuss vom Hersteller- bzw. Händler-Un- ternehmen erhalten. In letzter Zeit besteht Verunsicherung über die umsatzsteuerliche Behandlung derartiger Zuschusszahlungen. Ein Großteil der Leasing-Gesellschaften ist in Sorge, von der Anwendung einer bereits 2011 getroffenen sachgerechten Verwal- tungsregelung ausgeschlossen zu werden. In diesem Fall würde das bei Herstellern, Händlern, Leasing-Unternehmen und End- kunden gleichermaßen beliebte Absatz- förderungsmodell durch unüberwindbare umsatzsteuerliche Hürden bedroht.
Der BDL hat sich vor diesem Hintergrund in die Beratungen der obersten Finanzbehör- den eingebracht und für eine differenzierte Regelung geworben. Deren Ziel ist es, dass keiner der mit zum Teil unterschiedlichen Interessenlagen betroffenen Wirtschafts- zweige umsatzsteuerliche Nachteile erlei-
Lösungssuche für das Problem der Scheingewinnbesteuerung
Die Besteuerung von Scheingewinnen be- schäftigt die Leasing-Branche schon seit Jahren. Durch die Abschaffung der degressi- ven Abschreibung (AfA) im Jahr 2011 und die zunehmende Beanstandung langjährig prak- tizierter leasingspezi scher Abschreibungs- methoden durch die Bundesbetriebsprüfung hat sich diese Problematik weiter zugespitzt. Diese entsteht, da die steuerlich berücksich- tigte AfA hinter dem tatsächlichen Wertever- zehr des Leasing-Objekts zurückbleibt. Die Leasing-Unternehmen müssen aus betriebs- wirtschaftlichen Gründen die Leasing-Raten, die sie als Ertrag versteuern, weiterhin nach dem höheren tatsächlichen Werteverzehr kalkulieren. Durch die Differenz zwischen diesem und der anerkannten AfA entsteht ein steuerlicher Scheingewinn, der besteu- ert wird. Den Leasing-Unternehmen wird dadurch Liquidität entzogen, die somit nicht
erkennen.“ Dieses Verfahren ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung handelsrechtlich ohnehin geboten und blieb in der Vergangenheit auch in unzähligen Be- triebsprüfungen unbeanstandet. „Ein wei- terer von uns verfolgter Lösungsansatz ist die ertragswertorientierte Teilwertabschrei- bung, die ebenfalls in der Branche gebräuch- lich ist“, erläutert der BDL-Geschäftsführer. Beide Verfahren stehen im Einklang mit den steuergesetzlichen Abschreibungsbestim- mungen und führen zu einer sachgerechten Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeits- prinzip. Der BDL setzt daher darauf, dass sich auch die obersten Finanzbehörden in ihren anstehenden Beratungen auf eine An- erkennung dieser beiden Methoden verstän- digen können.
Sachgerechte Ergebnisse dank pragmatischer Grundhaltung
Diese drei Themenkomplexe stehen beispiel- haft für den seit Jahrzehnten gep egten kon- struktiven Dialog zwischen dem BDL und der Finanzverwaltung. Er lässt sich zurückverfol- gen bis zur Erarbeitung der Leasing-Erlasse zu Beginn der 1970er Jahre, die noch immer das steuerrechtliche Rückgrat der Leasing- Wirtschaft bilden. Der BDL hat sich dabei stets von zwei Grundsätzen leiten lassen: „Zum einen begleiten wir ausschließlich Themen, bei denen eine unmittelbare Betrof- fenheit der Leasing-Branche besteht. Zum anderen werden wir nur tätig, wenn wir für unsere Position eine steuerfachlich fundier- te Argumentationsbasis haben“, erläutert Dr. Vosseler das Vorgehen. Bisher sei es auf dieser Grundlage fast immer gelungen, kon- troverse Steuerfragen sachgerecht und für alle Seiten akzeptabel zu lösen. a
Das Problem der Scheingewinnbesteuerung könnte gelöst werden, wenn die Behörden eine vertragsbezogene Abschreibung des Leasing- Objekts über die Laufzeit auf den erwarteten Verwertungserlös oder eine ertragswertorientierte Teilwertabschreibung anerkennen.
Dr. Martin Vosseler, BDL-Geschäftsführer
den soll. Neben der Leasing-Wirtschaft sind insbesondere Investitions- und Konsumen- ten-Kredit nanzierer von der Thematik be- rührt. „Die Verwaltung hat grundsätzliche Bereitschaft für eine pragmatische Lösung signalisiert, die für alle Betroffenen akzep- tabel sein sollte. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst rasch letzte Details geklärt werden, sodass sich die Unternehmen auf die Situation einstellen können“, erläutert Dr. Vosseler.
mehr für weitere Investitionen zugunsten der Leasing-Kunden zur Verfügung steht.
„In zahlreichen Gesprächen und mit schrift- lichen Eingaben ist es dem BDL gelungen, das Bundes nanzministerium für die Schein- gewinnbesteuerungsthematik zu sensibili- sieren“, so Dr. Vosseler. Dort bemüht man sich derzeit intensiv um eine Lösung des Problems. „Der Schlüssel liegt aus unserer Sicht darin, die vertragsbezogene Abschrei- bung des Leasing-Objekts über die Laufzeit auf den erwarteten Verwertungserlös anzu-
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