Page 21 - BDL Jahresbericht 2012/2013
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mäßigen Anteil von 70 Prozent) auf Leasing- Güter im Wert von weniger als 50.000 Euro. Bei rund zwei Dritteln der Operating Lease Verträge liegt der Objektwert sogar unter 20.000 Euro. „Der Informationsnutzen, den Analysten aus Bilanzangaben zu derartigen ‚Small-Ticket-Leases‘ ziehen könnten, steht in einem krassen Missverhältnis zu den damit verbundenen Bilanzierungskosten“, erklärt Dillenberger.
Auch die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC) und Großbritannien (FRC) äußerten in einem gemeinsamen Schreiben an das IASB zuletzt erneut Zwei- fel, ob der Nutzen des überarbeiteten Re- formvorschlags die hohen Kosten seiner Einführung und komplexen Anwendung rechtfertigt. Sie fordern, den Standard wei- ter zu vereinfachen. Zudem verlangen sie den Nachweis, dass die vorgeschlagenen neuen Bilanzierungsvorschriften im Lichte des tatsächlichen Informationsbedarfs der Bilanzleser zu Verbesserungen führen, die die Kosten überwiegen.
Re-Exposure nach wie vor nicht überzeugend
„Mindestens ebenso fragwürdig ist die fehlende konzeptionelle Konsistenz des Reformansatzes der Boards“, kritisiert Dil- lenberger. „Es ist nach wie vor nicht klar, wie Leases von anderen schwebenden Ge- schäften abzugrenzen sind, sodass eine grundlegend abweichende bilanzielle Be- handlung anhand ökonomisch nachvollzieh- barer Kriterien gerechtfertigt wäre.“ Darüber hinaus verwundere es, dass IASB und FASB einerseits die Unterscheidung von Operating und Finance Leases aufgeben, andererseits jedoch für bestimmte Zwecke eine neue Differenzierung zwischen „objektverbrau- chenden“ (Mobilien-) und „nicht objektver- brauchenden“ (Immobilien-)Leasing-Verhält- nissen einführen wollen.
Im Ergebnis führt dieses duale Modell dazu, dass einerseits praktisch alle bisherigen Operating Leases über bewegliche Wirt- schaftsgüter zukünftig wie Finanzierungen bilanziert werden. Dabei steht hier zumeist
die bloße Nutzung im Vordergrund, oft im Rahmen eines Leistungsbündels mit er- gänzenden Dienstleistungen wie bei Fahr- zeugen, Büromaschinen und IT-Equipment. Andererseits werden bisherige Operating Leases über unbewegliche Wirtschafts- güter zwar in die Bücher der Mieter und Leasing-Nehmer gebracht, jedoch ohne sie auch in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzierungsgeschäfte zu behandeln. „Ein überzeugendes Konzept zur Unter- scheidung zwischen Transaktionen mit dem Charakter einer zeitweisen Nutzungsüber- lassung und solchen mit Finanzierungscha- rakter ist darin nicht zu erkennen“, urteilt der Ausschussvorsitzende.
Fortentwicklung des IAS 17 als Lösungsansatz
Die Rückkehr der Boards zu einem dualen Modell unterstreicht das Scheitern ihres Versuchs, alle Miet- und Leasing-Verhältnis- se ungeachtet ihrer vielfältigen wirtschaft- lichen Unterschiede über einen Kamm zu scheren. „Anstelle einer unausgegorenen Differenzierung zwischen ‚objektverbrau- chenden‘ Mobilien-Leases und ‚nicht ob- jektverbrauchenden‘ Immobilien-Leases sollten sich die Reformer besser auf die Vorzüge des bisherigen Leasing-Standards IAS 17 besinnen, der bei näherer Betrach- tung viel besser ist als sein Ruf“, fordert Dillenberger. Denn IAS 17 unterscheide zwischen Operating und Finance Leases auf Basis einer prinzipienbasierten, wirtschaft- lich begründeten Beurteilung der Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Leasing- Geber und Leasing-Nehmer. Entsprechend dem daraus abgeleiteten wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion – temporäre Nut- zungsüberlassung vs. Finanzierungsgeschäft – werden unterschiedliche bilanzielle Kon- sequenzen gezogen.
Im Schulterschluss mit der gesamten eu- ropäischen Leasing-Wirtschaft tritt der BDL daher für eine Fortentwicklung des IAS 17 ein, bei der den sehr heterogenen Informationsbedürfnissen der Bilanznut- zer durch zusätzliche P ichtangaben im Anhang Rechnung getragen wird. Dadurch
ließe sich ein wesentlich differenzierteres Bild vermitteln als durch den vorgesehenen Bilanzausweis von Nutzungsrechten und Verbindlichkeiten.
Leasing-Wirtscha  schlägt einfache und transparente Lösung vor
Insgesamt hätte eine Lösung auf Basis des bewährten und konzeptionell konsistenten IAS 17 den entscheidenden Vorteil, dass immense Umstellungskosten und beträcht- licher Zusatzaufwand für die laufende Bilan- zierung vermieden werden könnten, ohne den Informationswert der Leasing-Bilanzie- rung gegenüber dem Reformvorschlag zu schmälern. a
Leasing-Markt und Umfeld 21
Mehrzahl der Unternehmen nicht betroffen
In Deutschland bilanziert der Löwenanteil der Unternehmen nach dem Handels- gesetzbuch (HGB). Nur ein Bruchteil der Unternehmen wendet den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS an. Daher ist die Mehrzahl vom IFRS-Reformprojekt und seinen Auswirkungen nicht betroffen.
Jahresbericht 2012/13


































































































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