Page 38 - BDL Jahresbericht 2014
P. 38

36 leasing-markt und umfeld
Bilanzierung
rEForM DEr IntErnatIonaLEn LEaSInG-BILanZIErunG StÖSSt WEItErHIn auF MaSSIVE krItIk
Die Right-of-use- bilanzierung, an der die standardsetzer fest- halten, führt zu keinem verbesserten informati- onsgehalt der leasing- bilanzierung, durch den sich der hohe aufwand für ihre Einführung und laufende anwendung rechtfertigen ließe. ursa- che dafür sind weiterhin konzeptionelle schwä- chen, die die aussagefä- higkeit und vergleichbar- keit beeinträchtigen. die leasing-Wirtschaft kann keinen fortschritt gegen- über ias 17 erkennen.
das international accounting standards board (iasb) und der us-amerikanische standardsetzer financial accounting stan- dards board (fasb) haben im mai 2013 einen revidierten vorschlag zur Reform der internationalen leasing-bilanzierung vorgelegt, den sogenannten Re-Exposure draft. vorausgegangen war eine fast zwei- einhalb Jahre dauernde Überarbeitung des ursprünglichen standardentwurfs aus 2010, der in der fachwelt auf erhebliche Kritik ge- stoßen war. Trotz zahlreicher Änderungen im detail halten die boards weiterhin an ihrem grundkonzept der Right-of-use-bilanzierung fest. demnach sollen zukünftig grundsätz- lich alle miet- und leasing-geschäfte mit ihren nutzungsrechten und verp ichtungen in der bilanz des leasing-nehmers erfasst werden. ausnahmen sind lediglich für kurze vertragslaufzeiten bis maximal zwölf mona- te vorgesehen. bislang wird im leasing- standard ias 17 auf grundlage einer wirt- schaftlichen betrachtung der chancen und Risiken zwischen Operating und finance leases unterschieden. die dienstleistungs- ähnlichen Operating leases werden – wie andere schwebende geschäfte auch – nur in der gewinn- und verlustrechnung des leasing-nehmers mit ihrem laufenden aufwand erfasst; die höhe der gesamtver- p ichtungen ist dem anhang zu entnehmen. finance leases, bei denen wirtschaftlich der finanzierungseffekt im vordergrund steht, werden dagegen schon bisher wie kredit nanzierte Kaufgeschäfte in der bilanz des leasing-nehmers abgebildet.
Erhebliche konzeptionelle Schwächen
in den zuständigen ausschüssen und ar- beitsgruppen haben sich der bdl und der europäische dachverband leaseurope eingehend mit dem Re-Exposure draft be- fasst. dabei wurde durchaus das bemühen der boards anerkannt, die viel kritisierte Komplexität des ursprünglichen standard- entwurfs zu reduzieren. „Obwohl einige schritte in die richtige Richtung gehen, überzeugt auch das überarbeitete Reform- konzept nicht“, kritisiert heinz-hermann hellen, vorsitzender der arbeitsgruppe internationale Rechnungslegung des bdl. „die Right-of-use-bilanzierung führt nicht zu einem verbesserten informationsgehalt der leasing-bilanzierung, durch den sich der hohe aufwand für ihre Einführung und laufende anwendung rechtfertigen ließe. schuld daran sind vor allem erhebliche kon- zeptionelle schwächen, die die aussagefä- higkeit und vergleichbarkeit der Jahresab- schlüsse massiv beeinträchtigen.“ Trotz der vereinfachungen werden den bilanzierenden erhebliche mehrbelastungen für die Erfas- sung, beurteilung, Erst- und folgebewertung sowie die laufende Überwachung unzähliger Transaktionen aufgebürdet, neben einer fülle zusätzlicher disclosures. „alles in allem ist aus sicht der leasing-Wirtschaft kein fort- schritt gegenüber ias 17 zu erkennen“, erklärt heinz-hermann hellen.
in der Konsultationsphase zum Re-Exposure draft haben bdl und leaseurope ihre in- haltliche Kritik in ausführlichen comment
Jahresbericht 2014


































































































   36   37   38   39   40