Page 39 - BDL Jahresbericht 2014
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letters substantiiert und fachlich untermau- ert. „darüber hinaus wurde die Position der leasing-Wirtschaft in zahllosen gesprächen und diskussionsrunden gegenüber nationa- len und internationalen institutionen deut- lich gemacht“, führt hellen weiter aus. unter den adressaten  nden sich unter anderem die Eu-Kommission, deren beratergremi- um in Rechnungslegungsfragen EfRag, der deutsche standardsetzer dRsc sowie das bundesjustizministerium als zuständige na- tionale Regierungsbehörde. in einem vom bdl organisierten Round Table diskutier- ten vertreter internationaler großkonzerne wie siemens, volkswagen und daimler mit iasb-mitglied Jan Engström sowie der iasb- Projektleiterin Patrina buchanan über die erheblichen Einwände der deutschen Wirt- schaft – sowohl aus leasing-geber- als auch aus leasing-nehmersicht. auch mit dem deutschen iasb-mitglied martin Edelmann führten vertreter des bdl einen intensiven meinungsaustausch.
Elementare Kritik von allen Gruppen
die von den boards im internet veröffent- lichten über 600 comment letters zeigen deutlich, dass in praktisch allen stakehol- der-gruppen zum Teil sehr elementare vor- behalte gegenüber dem Re-Exposure draft bestehen. dies betrifft außer den leasing- gesellschaften und ihren Kunden vor allem die Wirtschaftsprüfer, aber auch banken, nationale standardsetzer und vertreter der Wissenschaft. „sogar in der gruppe der ana- lysten und investoren herrscht alles andere als einmütige zustimmung. dabei führten die boards immer deren vermeintliche be- dürfnisse als Rechtfertigung ihres Reform- vorhabens ins feld“, erklärt hellen.
Meinungsverschiedenheiten der beiden Boards
ungeachtet dessen haben iasb und fasb beschlossen, ihr Projekt fortzusetzen und das Reformkonzept erneut zu überarbei- ten. Einigkeit besteht dabei vor allem in der zielsetzung, grundsätzlich alle miet- und leasing-verhältnisse in der bilanz des
leasing-nehmers zu erfassen. in wesentli- chen detailfragen treten jedoch zunehmend meinungsverschiedenheiten zwischen den boards zutage. so verfolgt das fasb wei- terhin einen dualen ansatz, um leasing in der Erfolgsrechnung des leasing-nehmers abzubilden. die unterscheidung der beiden leasing-Typen soll jetzt jedoch – abwei- chend vom Re-Exposure draft – nach den bewährten Klassi zierungskriterien des ias 17 für Operating und finance leases erfolgen. das iasb will demgegenüber zu dem Einheitsmodell aus dem ersten Expo- sure draft des Jahres 2010 zurückkehren. dieses war nach Kritik der stakeholder an der damit verbundenen aufwandsvorverla- gerung längst verworfen worden. „sollte es bei dieser beschlusslage bleiben, so würde in diesem zentralen Punkt die ursprünglich angestrebte Konvergenzlösung zwischen ifRs und us-gaaP verfehlt. unternehmen, die in beiden Rechtskreisen tätig sind, wür- den dadurch vor zusätzliche Probleme ge- stellt“, kritisiert hellen.
dabei könnte die jüngst im zuge der erneu- ten Überarbeitung des standardentwurfs eingetretene Entwicklung bei konsequenter fortführung durchaus die Richtung für ein sachgerechtes Ergebnis des Reformprojekts weisen: hinsichtlich der leasing-geber- bilanzierung sind die boards mittlerweile vollständig von ihrem Re-Exposure draft abgerückt und wollen jetzt zu den bewähr- ten grundsätzen des ias 17 zurückkehren. auch auf seiten des leasing-nehmers zeigt das fasb bereitschaft, die Kriterien des ias 17 zu übernehmen – wenn auch (bis- her) nur für zwecke der aufwandserfassung. die viel gescholtenen „bright lines“ der der- zeitigen us-gaaP-Regelung fas 13 wären damit hinfällig. die damit verbundene allzu schematische grenzziehung zwischen Ope- rating und finance (bzw. capital) leases („75 Prozent des Economic life“, „90 Pro- zent des fair value“), die in der Praxis auch die anwendung des ias 17 negativ beein-  usst hat, gilt als hauptursache für die Kritik an der bisherigen leasing-bilanzierung. mit ihrer beseitigung würde das von den boards postulierte ziel „recognising more leases on the balance sheet“ erfüllt.
Zeit für ein Umdenken
im nunmehr achten Jahr des Reformprojekts nach immer neuen konzeptionellen Proble- men mit dem Right-of-use-ansatz scheint es zeit für ein umdenken. „die boards sollten endlich anerkennen, dass ias 17 viel besser ist als sein Ruf“, gibt heinz-hermann hellen die forderung des bdl wieder. „bei richtiger anwendung – ohne die aus den us-gaaP importierten ‚bright lines‘ – führt die konse- quente bilanzielle unterscheidung zwischen Operating und finance leases zu einer abso- lut sachgerechten abbildung des wirtschaft- lichen gehalts dieser Transaktionen.“ sofern darüber hinaus bedarf nach weiteren infor- mationen besteht, könnte dem durch zusätz- liche P ichtangaben in den notes, also dem anhang des internationalen abschlusses, Rechnung getragen werden. a
leasing-markt und umfeld 37
Weiterer Projektverlauf ungewiss
derzeit ist unklar, wie es angesichts der meinungsverschiedenheiten in den boards und der anhaltenden Kritik der betroffenen mit dem leasing- bilanzierungsprojekt weitergehen wird. selbst bei einer schnellen Einigung innerhalb des laufenden Jahres wird mit einem Termin für das verbindliche inkrafttreten nicht vor 2018 gerechnet. auch dann werden von der Reform
in deutschland lediglich die relativ wenigen unternehmen betroffen sein, die nach ifRs bilanzieren. mit auswir- kungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss und das deutsche steuerbilanzrecht ist auf absehbare zeit nicht zu rechnen.
Jahresbericht 2014


































































































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