Page 43 - BDL Jahresbericht 2015
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der Laufzeit steuerlich berücksichtigte Auf- wand gemessen am tatsächlichen Wertverzehr dementsprechend zu gering.
Problem der Scheingewinn- besteuerung
Diese unzureichende steuerliche Aufwands- erfassung führt bei den betroffenen Leasing- Unternehmen zu dem Problem einer Scheinge- winnbesteuerung. „Selbstverständlich müssen Leasing-Geber der Kalkulation ihrer Leasing-Ra- ten aus betriebswirtschaftlichen Gründen den höheren tatsächlichen Wertverzehr zugrunde legen“, erklärt Bernhard Regnery, Vorsitzender des Bilanz- und Steuerausschusses des BDL. Wegen der Differenz zwischen dem tatsäch- lichen, in den Leasing-Raten kalkulierten und dem steuerlich erfassten Wertverzehr fallen dann Steuerzahlungen auf einen vermeintli- chen „Gewinn“ an, der betriebswirtschaftlich gar nicht entstanden ist. Diese Steuerzahlun- gen wirken wie ein Kredit des Leasing-Unter-
und damit die Möglichkeiten, weitere Ausrüs- tungsinvestitionen zugunsten der Leasing- Kunden – insbesondere im Bereich des Mittel- standes – zu tätigen“, beschreibt Regnery die Auswirkungen.
Das Problem der Scheingewinnbesteuerung trifft die Leasing-Wirtschaft seit Kurzem mit voller Wucht, denn die beschriebenen Effekte beginnen gerade erst zu wirken. Über Jahrzehn- te hatte die Finanzverwaltung eine leasingspe- zi sche Abschreibungspraxis anerkannt, die zu einem sachgerechten Besteuerungsergebnis geführt hatte. Zum einen wurde eine Abschrei- bung über die Laufzeit des Leasing-Vertrages auf den erwarteten Verwertungserlös akzep- tiert, zum anderen war die Bildung ertragswert- orientierter Teilwertabschreibungen möglich. Mittlerweile haben die obersten Finanzbe- hörden ihre Auffassung jedoch geändert und erkennen die branchenüblichen Verfahren seit dem 1.1.2014 nicht mehr an. „Die Entschei- dung der Verwaltung ist nicht nachvollziehbar.
genannte Leistungs-AfA beim Leasing erfüllt sind. Im Ergebnis würde dadurch der frühere Zustand wiederherstellt, ohne dass dies einen einzigen Euro zusätzlich an Steueraufkommen kosten würde.“ Den Königsweg zu einer Ver- besserung der steuerlichen Rahmenbedingun- gen für Investitionen sieht der BDL jedoch in der seit Langem geforderten dauerhaften Wie- dereinführung einer degressiven AfA. „Wir sind überzeugt, dass die degressive AfA einen zen- tralen Beitrag zur Schließung der Investitions- lücke in Deutschland leisten könnte. Zugleich würde das Problem der Scheingewinnbesteu- erung gelöst“, so Regnery. Bei diesem Verfah- ren werden die jährlichen AfA-Beträge durch Anwendung eines Prozentsatzes von maximal 25 Prozent auf den jeweiligen Restbuchwert ermittelt. Dadurch wird ein Verlauf mit anfäng- lich hohen, jedoch kontinuierlich abnehmenden steuerlichen Aufwandsbeträgen erreicht. Dazu der Ausschussvorsitzende: „Der tatsächliche Wertverlauf der meisten Investitionsgüter wird durch die degressive AfA am besten angenä- hert. Das lässt sich seit Jahrzehnten anhand der Erfahrungen der Leasing-Unternehmen mit der Verwertung von Objekten für Hunderte Milliar- den Euro beobachten. Insofern sehen wir darin auch keine Subvention, sondern lediglich ein sachgerechtes Bewertungsverfahren.“
Der oft gehörte Einwand aus der Politik, die degressive AfA koste zu viel Geld, ist dabei kurzsichtig. Zum einen ist zu erwarten, dass die positiven Auswirkungen auf die gesamt- wirtschaftliche Investitionstätigkeit die kurz- fristigen Steuerausfälle auf mittlere Sicht mehr als kompensieren. Zum anderen sind die Folgekosten einer weiteren Erosion des volks- wirtschaftlichen Kapitalstocks und des damit verbundenen Verlusts der internationalen Wett- bewerbsfähigkeit ungleich höher zu bewerten. Wichtig ist dabei, dass die degressive AfA dauerhaft und nicht nur als befristete konjunk- turpolitische Ad-hoc-Maßnahme eingeführt wird. Bernhard Regnery: „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Politik muss dauerhaft für Rahmenbedingungen sorgen, die Investitionen in realwirtschaftliches Produk- tivvermögen nicht mehr steuerlich benach- teiligen. Nur auf diese Weise lassen sich die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland langfristig sicherstellen.“ a
Die Politik muss dauerhaft für Rahmenbedingungen sorgen, die Investitionen in realwirtschaftliches Produktivvermögen nicht mehr steuerlich benachteiligen. Nur auf diese Weise lassen sich die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland langfristig sicherstellen.
Bernhard Regnery, Vorsitzender des Bilanz- und Steuerausschusses des BDL
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nehmens an den Fiskus. Er baut sich während der Laufzeit sukzessive auf und wird dann bei der Verwertung des Leasing-Objekts durch Be- rücksichtigung eines entsprechenden steuerli- chen Verlusts „zurückgezahlt“. „Weil Leasing- Unternehmen für ihre Kunden jedoch immer wieder neue Investitionen durchführen, wieder- holt sich dieser Effekt ständig und es kommt im Ergebnis zu einem unfreiwilligen Dauerkredit. Die durch die Scheingewinnbesteuerung aus- gelösten Liquiditätsab üsse gehen zulasten des Eigenkapitals der Leasing-Gesellschaften. Sie vermindern ihre Finanzierungsspielräume
An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Die Verfahren führen zu einem zutreffenden Besteuerungsergebnis und stehen nicht im Wi- derspruch zu den steuerrechtlichen Rahmen- bedingungen“, kritisiert der Vorsitzende des Bilanz- und Steuerausschusses des BDL.
Sachgerechtes Bewertungsverfahren
Nach der  nalen Entscheidung der Verwaltung ist jetzt der Gesetzgeber gefordert. Bernhard Regnery: „Es könnte gesetzlich klargestellt werden, dass die Voraussetzungen für die so-
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