Page 49 - BDL Jahresbericht 2015
P. 49

gegenüberzustehen scheint. Dies ist meist dann der Fall, wenn Leasing-Unternehmen unter Vorgaben fallen, die originär zur Regu- lierung von Banken verfasst wurden. Ein Bei- spiel hierfür ist die Institutsvergütungsverord- nung. Diese wurde erlassen, um Fehlanreize bei Banken zu verhindern. „Solche Fehlent- wicklungen gab und gibt es in der Leasing- Branche nicht“, erklärt Meggle. Als Folge der Umsetzung der Institutsvergütungsver- ordnung mussten mitunter etablierte Vergü- tungssysteme entgegen den Interessen aller Beteiligten angepasst werden. „Wir werden unsere Mitglieder weiterhin bei der Umset- zung unterstützen“, betont der Ausschussvor- sitzende und verweist auf die Anwendungs- hinweise, die der BDL 2014 veröffentlicht hat.
Finanzaufsicht geändert, auch materiell wird es zu Veränderungen kommen, die letztlich alle Leasing-Unternehmen betreffen wer- den“, erwartet Meggle. Er verweist darauf, dass im Ausschuss für betriebswirtschaftli- che Fragen diesen Änderungen durch Grün- dung eines Querschnittsteams für Regulato- rik und durch Unterstützung des „Prudential Supervision Committee“ beim europäischen Leasing-Dachverband „Leaseurope“ Rech- nung getragen wird. Zusätzliche Impulse werden sich durch das im Aufbau be ndli- chen BDL-Büro in Brüssel ergeben. Zudem wird der BDL den betriebswirtschaftlichen Ausschuss in „Ausschuss für betriebswirt- schaftliche Fragen und Regulatorik“ umbe- nennen und auch inhaltlich neu ausrichten.
müssen sich den Aufgaben stellen, die zu Änderungen entlang der gesamten Wert- schöpfungskette führen können. Dies er- öffne auch neue Chancen. „Die Stärken von Leasing-Gesellschaften liegen im Verständ- nis der Bedürfnisse und Beziehungen von Kunden und Herstellern. Auf diese Stärken gilt es aufzubauen und die Chancen der Digi- talisierung und Vernetzung zu nutzen. Dann kann Leasing unter den veränderten Rah- menbedingungen wichtige Impulse geben. Dem Wandel sollten Leasing-Unternehmen daher nicht nur passiv beobachtend gegen- überstehen, sondern ihn aktiv fördern.“ a
Es wird immer schwieriger werden, der Flut von Vorschriften gerecht zu werden. Was früher wenige klar formulierte Sätze benötigte,  ndet sich heute in Dateien, die ausdruckt ganze Aktenordner füllen.
Maximilian Meggle, Vorsitzender des BDL-Ausschusses für betriebswirtschaftliche Fragen
Leasing-Markt und Umfeld 47
Neues Kapitel der Aufsicht
Ein neues Kapitel der Aufsicht wurde aufge- schlagen, als der Single Supervisory Mecha- nism (SSM) am 4. November 2014 of ziell seine Tätigkeit aufgenommen hat. Der SSM umfasst die EZB und nationale Aufsichtsbe- hörden (NCAs), die gemeinsame Aufsichts- teams (JSTs) bilden. Aufgabe des SSM ist die Überwachung von Banken nach einem einheitlichen Regelwerk. Dabei werden nur bedeutende Institute bzw. Institutsgruppen direkt von der EZB bzw. den JSTs überwacht. Die Aufsicht über weniger bedeutende Ins- titute obliegt den NCAs unter Kontrolle der EZB. Maßgeblich für die Aufsicht sind die von der EBA entwickelten und von der EU- Kommission angenommenen technischen Standards sowie das Europäische Aufsichts- handbuch der EBA. „Mit Eintritt in die Ban- kenunion hat sich nicht nur die Struktur der
„Mit weniger Aufsicht ist in Zukunft sicher nicht zu rechnen. Darauf müssen wir uns einstellen“, erklärt Meggle. Auch wenn die Umsetzung neuer aufsichtlicher Normen weiterhin erhebliche Ressourcen binden wird, dürfen „die Herausforderungen nicht vernachlässigt werden, die Basis für den Er- folg in den kommenden Jahren sein werden.“
Leasing 4.0
Eine diese Herausforderungen, der sich die Leasing-Wirtschaft stellen muss, ist die voranschreitende Vernetzung und Digitali- sierung, die mit dem Schlagwort „Industrie 4.0“ zusammengefasst wird. „Wer Industrie 4.0 mit Facebook verwechselt und glaubt, der Wandel sei nur für den Privatkundenbe- reich relevant, irrt gewaltig. Alle Branchen werden betroffen sein“, erläutert der Aus- schussvorsitzende. Leasing-Unternehmen
Jahresbericht 2015


































































































   47   48   49   50   51