Page 51 - BDL Jahresbericht 2016
P. 51

geschlossen. dieses geschäft ist seit eini- gen Jahren rückläu g – zugunsten des do- mestic leasing. denn die Präsenz vor Ort ermöglicht einen besseren Einblick in die lokalen güter- und finanzmärkte. außer- dem können so die besonderheiten in den einzelnen ländern bei den handels-, zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Mietkauf
seit vielen Jahren bieten die leasing-ge- sellschaften für eine Reihe von mobilen ausrüstungsgütern auch mietkauf-verträge an. beim mietkauf räumt die leasing-ge- sellschaft ihrem Kunden das Recht ein, das investitionsgut innerhalb einer frist zu ei- nem vorher bestimmten Preis zu erwerben, wobei die bis dahin gezahlten mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden. anders als im finanzierungsleasing erfolgt beim mietkauf die aktivierung der mietkaufsa- che sofort beim mietkäufer. der anteil des mietkaufs gewinnt langsam, aber stetig an bedeutung und beträgt aktuell elf Prozent des neugeschäfts der leasing-Wirtschaft, was rund 6,8 mrd. Euro entspricht. miet- kauf bietet sich vor allem dann an, wenn es um die längerfristige nutzung eines investitionsgutes geht, das nicht unter dem druck kurzer innovationszyklen steht oder sehr speziell auf ein unternehmen
Eigentümerhintergrund der mitgliedsgesellschaften
anteil am neugeschäft mobilien-leasing
zugeschnitten ist und sich nicht ohne Weiteres für eine drittverwertung eignet. im vergangenen Jahr wurden rund 70.000 mietkauf-verträge abgeschlossen. häu g wird auch mietkauf abgeschlossen, um staatliche investitionszulagen für den Kun- den zu ermöglichen, die für leasing-inves- titionen ausgeschlossen sind.
Entwicklung der Branche
in über vier Jahrzehnten verbandsge- schichte hat sich die zahl der mitglieds- gesellschaften stetig erhöht (siehe gra k seite 47). 1972 von 16 gesellschaften ge- gründet, wuchs der bdl nach 20 Jahren auf rund 100 mitglieder an. durch die fusi- on mit dem interessenverband deutscher leasing-unternehmen (idl) 2001 wurde die 200er-marke überschritten, die sich über Jahre hielt, bis die leasing-gesell- schaften Ende 2008 der finanzmarktauf- sicht unterstellt wurden.
dies löste einen Konsolidierungsprozess aus, der sich zwar inzwischen verlangsamt hat, aber noch nicht abgeschlossen ist. zahlreiche kleine und mittelständische lea- sing-unternehmen sahen und sehen sich angesichts hoher aufsichtsbedingter ver- waltungskosten gezwungen, ihr geschäft aufzugeben. vom markt zurückgezogen ha- ben sich vor allem kleinere unternehmen,
Eigentümerhintergrund der mitgliedsgesellschaften zusammensetzung bdl-mitgliedschaft
die nicht im bdl organisiert waren und somit auch nicht auf die umfangreichen unterstüt- zungsangebote des verbandes zurückgrei- fen konnten. doch auch der verband erlebt einen – wenn auch vergleichsweise modera- ten – Rückgang seiner mitglieder.
Erleichterungen für kleine Gesellscha en
aufgrund ihrer heterogenen stark mittel- ständischen struktur benötigt die leasing- Wirtschaft entsprechende Erleichterungen bei den regulatorischen anforderungen, die primär auf den bankensektor zugeschnit- ten sind. auch für die Regulierung der banken wurden in der politischen diskus- sion verstärkt von verschiedenen seiten Erleichterungen für kleine, regional tätige institute mit einfachem standardgeschäft ins spiel gebracht. in einem gemeinsamen vorstoß von bundes nanzminister Wolf- gang schäuble und dem britischen schatz- kanzler george Osborn im april 2016 hieß es, dass die vom baseler ausschuss erarbeiteten Regulierungsstandards im laufe der zeit äußerst kompliziert gewor- den seien, da sie vor allem auf die großen, systemrelevanten institute zugeschnitten sind. dies stelle für kleinere banken einen Wettbewerbsnachteil dar. Regulatorische Erleichterungen für kleinere, weniger kom- plexe banken seien daher sinnvoll. „Was für diese kleineren, nicht systemrelevan- ten banken gelten soll, muss auch und erst recht für mittelständische leasing-gesell- schaften zutreffen“, erklärte bdl-Präsident martin mudersbach auf der mitgliederver- sammlung am 27. april 2016 in Essen. „zumal leasing das geringere Risikopro l hat.“ hintergrund des deutsch-britischen vorstoßes: bis zum Jahresende soll ein Entwurf zur Überarbeitung der Kapital- adäquanzrichtlinie und -verordnung vorge- legt werden. darin soll die umsetzung der baseler vorschriften auf Eu-Ebene geregelt werden. bisher gelten die baseler Eigenka- pitalregeln und Regulierungsanforderungen in der Eu für alle banken gleichermaßen, während sie zum beispiel in den usa oder Kanada nur für große systemrelevante ban- ken anwendung  nden. a
10 %
herstellernahe bankennahe unabhängige
54 %
20 %
26 %
Quelle: bdl
der bdl 49
32 %
58 %
Jahresbericht 2016


































































































   49   50   51   52   53