Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Der BDL begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken. Mit dem FISG sollen weitere Gesetze, darunter das KWG, geändert werden. Das KWG findet auf Leasing-Unternehmen teilweise Anwendung. Das Geschäftsmodell der Leasing-Gesellschaften ist in der Realwirtschaft verankert und ausgesprochen risikoarm. Diese nur teilweise Anwendung des KWG ist dem risikoarmen Geschäftsmodell Leasing geschuldet. Zudem sind Leasing-Unternehmen zumeist kleinere mittelständische Unternehmen.
Die auf der Basis des FISG geplanten KWG-Änderungen unterscheiden jedoch nicht zwischen Kreditinstituten und Kapitalmarktgesellschaften einerseits (so die Zielgruppe des FISG) und kleinen mittelständischen Unternehmen. Der BDL fordert daher, die Systematik des KWG – die konsequent zwischen unterschiedlichen Intensitäten der Aufsicht unterscheidet – bei der geplanten Änderung weiterhin zu berücksichtigen und das Regulierungsniveau für Leasing-Gesellschaften nicht weiter zu erhöhen.

 
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