Aktuelle Fachthemen
Hier werden Themen aus den Fachbereichen Steuern, Recht, Regulatorik, Nachhaltigkeit etc. beschrieben, die die Branche beschäftigen.
Sustainable Finance – ESG im Leasing
Transformation der deutschen Wirtschaft: Chancen und Herausforderungen der Leasing-Branche
Die Leasing-Branche versteht sich als Ermöglicher und Begleiter der nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft. Leasing-Gesellschaften finanzieren eine breite Palette an Objekten zur Energie-, Wärme- und Mobilitätswende und begleiten Unternehmen dabei, ihre Produktionsverfahren energieeffizienter aufzustellen oder auf innovative Technologien umzurüsten. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass selbst kleine und mittelständisch geprägte Leasing-Gesellschaften große Investitionsvolumen stemmen. Leasing kann auch eine wichtige Rolle für die Kreislaufwirtschaft spielen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Regulatorik
Dem Finanzsektor kommt als Finanzierer einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Leasing-Gesellschaften müssen ihre ESG-Risiken in das Risikomanagement integrieren und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten.
Veranstaltungen zu ESG-Themen
Der BDL veranstaltet jährlich ein Forum Nachhaltigkeit, das Themen wie praktische Einblicke in die Umsetzung regulatorischer Anforderungen, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kreislaufwirtschaft und weitere ESG-Themen behandelt. Ergänzt wird das Forum durch regelmäßige Weiterbildungsangebote für die Mitgliedsunternehmen in der BDL-Akademie. Die Online-Veranstaltung der ESG-Toolbox vertieft fachliche Nachhaltigkeitsaspekte und stellt Umsetzungstools für die Branche vor.
Leasing in der Zeitenwende: Finanzierung für Resilienz und Verteidigung
Investitionen in Sicherheit und Resilienz
Kann Leasing die Verteidigungswirtschaft finanzieren? Waffensysteme nicht. Die Infrastruktur dahinter schon. Nach der DIHK-Konjunkturumfrage vom Jahresbeginn 2026 hat 30 Prozent der deutschen Industrie Bezüge zur Verteidigungswirtschaft. Große Rüstungskonzerne arbeiten mit bis zu 10.000 mittelständischen Zulieferern zusammen. Werden staatliche Aufträge erteilt, müssen diese Betriebe ihre Kapazitäten oft innerhalb von Wochen hochfahren. Der Cashflow kommt erst Monate später.
Genau diesen Zeitversatz können leasingbasierte Finanzierungslösungen überbrücken: planbare Raten statt hoher Anfangsinvestition, dazu integrierte Wartungsleistungen. Ein weiterer struktureller Vorteil kommt hinzu, Technologien lassen sich am Laufzeitende austauschen. Denn Drohnentechnologie und KI-gestützte Systeme veralten in Jahren, nicht in Jahrzehnten.
Förderfähig: Neue Programme beziehen Leasing als Finanzierungsform ein
Ist Leasing förderfähig? Lange lautete die Antwort: meistens nicht. Staatliche Programme förderten den Eigentumserwerb. Wer leasen wollte, musste oft auf Fördermittel verzichten. Das ändert sich, langsam. Seit Jahresbeginn 2026 schließen Bundesprogramme zur Elektromobilität Leasing-Finanzierungen ausdrücklich ein. Im Februar folgte das Bundesministerium für Verkehr mit dem Förderprogramm für Wasserstoffinfrastruktur und -nutzfahrzeuge: 220 Millionen Euro Volumen, Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben, und die Möglichkeit, per Leasing zu finanzieren.
Auch die Länder ziehen nach. Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern erkennen Leasing in wachsenden Programmbereichen an. Und erstmals stuft die PD, eine zentrale Beratungseinrichtung der öffentlichen Hand, Leasing und Mietkauf als gleichwertige Beschaffungsform für Schul-IT ein. Das gibt Kommunen und Schulträgern Rechtssicherheit, die ihre Digitalisierungsinvestitionen seit Jahren aufschieben.
Die Öffnung der Förderprogramme für Leasing war überfällig. Sie steht aber erst am Anfang. Die Regelungen zwischen Bund und Ländern sind uneinheitlich, die Förderlogik bleibt häufig auf Fahrzeuge beschränkt. Der BDL fordert deshalb eine passgenaue Ausgestaltung, einheitliche Regelungen und die Ausweitung auf weitere Gütergruppen.
Leasing zur Transformationsfinanzierung: Förderpolitik holt die Praxis ein
Investitionsanreize ja, aber wirken sie?
Steuerpolitik in Krisenzeiten
45 Milliarden Euro Entlastungsvolumen, degressive AfA, mehr Förderung für Elektromobilität, eine Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Das klingt nach einem kräftigen Schub für die deutsche Wirtschaft. Die Richtung stimmt. Nur die erhoffte Investitionswirkung bleibt bislang aus. Im internationalen Vergleich reicht die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland noch immer nicht aus.
Im Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat sich die Koalition auf eine moderate Entlastung bei der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen verständigt. Gegenfinanziert werden soll das über eine schärfere „Reichensteuer“. Für Einzelunternehmer, Personengesellschafter und Freiberufler wird das zum Problem. Bei ihnen ist die Einkommensteuer zugleich Unternehmensteuer. Eine höhere Belastung träfe damit genau die, die in der Krise investieren, Arbeitsplätze sichern und wirtschaftliche Dynamik schaffen.
Leasing beschleunigt
Wie das Sondervermögen schneller wirken könnte
500 Milliarden Euro stehen bereit, um Deutschlands Infrastruktur zu modernisieren. Doch bis erste Projekte starten, vergeht oft zu viel Zeit. Der BDL fordert deshalb: Leasing muss im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen explizit vorgesehen werden. Denn Leasing kann öffentliche Investitionen beschleunigen, ohne Haushalte zu überlasten. Gerade bei E-Fahrzeugen, Solartechnik oder IT-Ausstattung ist Leasing praxiserprobt und haushaltskonform. Schließlich fließen über 80 Milliarden Euro jährlich in Investitionen – mit hohem Tempo und minimalem Bürokratieaufwand.
Leasing für Kommunen: eine wirtschaftliche Alternative zum Kommunalkredit
Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln zeigt: Leasing kann für Kommunen wirtschaftlich attraktiver sein als der klassische Kommunalkredit. Bei Fahrzeugen erzielen Leasing-Gesellschaften rund 10 Prozent Beschaffungsvorteile gegenüber kommunalen Eigenbestellungen. Bei der Verwertung gebrauchter Objekte liegen sie im Schnitt 6,3 Prozent über den Erlösen, die Kommunen selbst erreichen.
Beide Vorteile zusammen kompensieren in typischen Konstellationen einen etwaigen Zinsnachteil, oft sogar mehr als das. Dazu kommen qualitative Vorteile: mehr Flexibilität, ein passgenauer Ersatzzeitpunkt, und grundsätzlich der Blick auf den gesamten Lebenszyklus eines Objekts. Mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz wächst der Gestaltungsspielraum im öffentlichen Sektor. Leasing kann helfen, diese Mittel effizienter einzusetzen.
BRUBEG: ESG-Risikoplan wird Pflicht
Regulierung und Aufsicht
Seit dem 1. April 2026 gilt das BRUBEG. Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz überführt EU-Bankenrecht, konkret die CRD VI, in deutsches Recht. Für Leasing-Gesellschaften als Finanzdienstleistungsinstitute bedeutet das neue, konkrete Pflichten. Sie müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement einbinden. Sie müssen einen ESG-Risikoplan für mindestens zehn Jahre erstellen. Und sie müssen ihre Governance-Strukturen anpassen. Was bisher aufsichtsbehördliche Verwaltungspraxis war, steht jetzt im Gesetz.
Kernstück ist der ESG-Risikoplan nach § 26d KWG. Das Pflichtinstrument muss finanzielle Risiken aus ESG-Faktoren abdecken, kurzfristig, mittelfristig und langfristig, über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Die BaFin bekommt dafür weitreichende Eingriffsbefugnisse. Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, riskiert empfindliche Strafen: bis zu 50.000 Euro Zwangsgeld pro Tag für natürliche Personen, bis zu 5 Prozent des Nettotagesumsatzes für Unternehmen.
BRUBEG: Was bislang Verwaltungspraxis war, ist jetzt Gesetz.
Leasing und Wärmewende
Neue Förderfähigkeit für Wärmepumpen
Ein Durchbruch für Leasing und die Wärmewende: Wärmepumpen gelten auch dann als förderfähig, wenn sie geleast statt gekauft werden. Leasing-Gesellschaften können Wärmepumpen künftig sowohl im direkten B2C-Modell (z. B. als monatliche Rate für private Haushalte) als auch im indirekten B2B-Modell (z. B. über Stadtwerke, Contracting-Anbieter oder Energieversorger) finanzieren. Beide Modelle profitieren von der neuen Förderlandschaft, die technologieoffen ausgestaltet ist und private wie institutionelle Investoren einbindet.

