Positionen der Leasing-Wirtschaft zur Bundestagswahl 2021

Stärkung von Innovationen. Stärkung von Investitionen. Stärkung des Mittelstandes.

2021 ist ein zukunftsweisendes Jahr. Das Ergebnis der Bundestagswahl wird darüber entscheiden, wer künftig Deutschland regieren wird. Damit wird gleichzeitig ein Grundstein gelegt für die künftige Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die neue Regierung wird maßgeblich dazu beitragen, die Energie- und Mobilitätswende zu realisieren, die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und einen angemessenen Ausgleich von wirtschaftlichem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit zu erzielen.

Deutschlands Stärke ist der Mittelstand – und soll es auch bleiben. Der Aufbruch aus der Corona-Krise zeigt, wie wichtig ein starker, innovativer und zugleich regional funktionierender Mittelstand für die deutsche Wirtschaft ist: als Motor aus der Krise, als verlässlicher Arbeitgeber und als Innovationstreiber. Um die wirtschaftlichen Umbrüche zu stemmen, brauchen leistungsfähige Unternehmen verlässliche Partner für ihre Investitionen. Moderne Ausrüstungsgüter, die Innovation, modernste Technik und energetische Anforderungen vereinen, sind für den Mittelstand in Deutschland die Voraussetzung für Fortschritt und Innovation.

Die Leasing-Branche ist der Partner für den Mittelstand in Sachen Ausrüstungsgüter. Leasing-Unternehmen realisieren die Innovation und Investitionen der mittelständischen Unternehmen und tragen damit wesentlich dazu bei, den Mittelstand zukunftsfähig, nachhaltig und widerstandsfähig aufzustellen. Das jährliche Leasingvolumen der für den Mittelstand realisierten Investitionen in Fahrzeuge, Maschinen, IT-Ausrüstung, Gebäude, energietechnische Anlagen etc. beträgt gegenwärtig über 75 Mrd. Euro. Die Anschaffungswerte der von Leasing-Unternehmen gemanagten Investitionsgüter summieren sich in über 5,1 Mio. Bestandsverträgen auf weit über 200 Mrd. Euro. Angesichts einer Leasing-Quote von 24 Prozent wird im Bereich mobiler Ausrüstungsinvestitionen fast jeder vierte Euro von einem Unternehmen der Leasing-Branche investiert. Der reine Anteil von Leasing an den außenfinanzierten Unternehmensinvestitionen beläuft sich auf über 50 Prozent. Leasing ist damit das Außenfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland. 

Unsere Positionen für ein nachhaltig zukunftsfähiges starkes Deutschland:

Mittelstand stärken

Bürokratie abbauen, Regulatorik anpassen

Die zukünftige Bundesregierung sollte einen stärkeren Fokus darauf richten und noch stärkere Anstrengungen unternehmen, um das von nahezu allen Stakeholdern geteilte Ziel des Bürokratieabbaus nachhaltig zu verwirklichen. Überbordende Bürokratie bei Gesetzgebung und Verwaltungsvorschriften ist ein Grundproblem in Deutschland, das bei allen Akteuren im Mittelstand zu überobligatorischen und damit schädlichen Belastungen führt. Dies zeigt sich in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, exemplarisch etwa in überschießenden Anforderungen an die regulatorischen Berichts- und Dokumentationspflichten von Geschäftsprozessen oder in Zusatzbelastungen bei der Umsetzung von EU-Recht („Gold-Plating“).

Konkrete Handlungsempfehlungen  

  • deutsche Mittelstandspolitik nach dem Grundsatz “Think-Small-First“ leben
  • Unternehmensverantwortung unter Berücksichtigung von marktwirtschaftlichen und nachhaltigen Prinzipien stärken
  •  „multiple size fits“ statt „one size fits all“ umsetzen, denn die Gleichbehandlung ungleicher Unternehmen verhindert Innovation und begünstigt die Konsolidierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  •  obligatorischen „KMU-Mehrwerttest“ bei der Gesetzgebung einführen
  • Gesetze und Regelungen nach dem Prinzip „One in / One out“ erlassen und „proaktiv“ zurück bauen
  • europäische Umsetzung und Harmonisierung von Bestimmungen mit Augenmaß für die ökonomischen Auswirkungen für KMU und die regionale Wirtschaft
  • Effizienzvorteile durch Digitalisierung der Verwaltungen heben 
  • angemessenen regulatorischen Rahmen für KMU schaffen 

Innovation und Investitionsvielfalt fördern

Attraktives Umfeld schaffen für Unternehmensinvestitionen in moderne Technologien, den Mobilitätswandel und Digitalisierungsmaßnahmen

Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor enormen Veränderungen. Die bereits begonnene technologische Transformation der Unternehmen und der Mobilitätswandel unterstützt dabei die Meta-Ziele der Gesellschaft.

Die Schaffung von Infrastruktur für den Mobilitätswandel muss antriebsoffen erfolgen. Gleichzeitig müssen Verkehrskonzepte geschaffen werden, die den ÖPNV und den SPNV stärken und zugleich neue Antriebstechnologien ermöglichen. 

Zugleich setzt sich der Unternehmensinterne Wandel fort. Investitionen in neue Technologien sind dabei unerlässlich. Diese setzten gute Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen voraus, aber auch einen attraktiven und angemessenen Regelungsrahmen. Gesetzliche, technische und regulatorische Maßnahmen müssen dabei alle Akteure bedenken. Dazu gehören Auf- und Ausbau von Digitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen und auch der Verwaltung ebenso wie „Pay-per-Use“-Konzepte sowie Anreize für Kommunen für alternative Investitionsmodelle und Sharing-Konzepte.

Leasing-Unternehmen haben in der Vergangenheit bei der Einführung und Verbreitung neuer Technologien stets eine bedeutende Rolle gespielt. Auch heute kommt der Leasing-Branche eine Schlüsselrolle zu, wenn es um die Hebelung technischen Fortschritts in den deutschen Mittelstand geht. Jede Form der Förderung neuer Technologien und Innovation sollte daher auch Leasing berücksichtigen.

Konkrete Handlungsempfehlungen 

  • Innovations- und Investitionsanreize für KMU forcieren
  • Technologische Transformation von Unternehmen unterstützen
  • Schaffung von tokenisierbarem Giralgeld mit dem Ziel smart contracts für die Industrie zu ermöglichen. Diese erfordern weiterhin umfangreiche Anpassungen am Ordnungsrahmen, wie z. B. der eigenständigen Rechtsidentität von Maschinen (auch IoT) und eines Rechtsrahmens für smart contracts

Nachhaltigkeit voranbringen und mit Unternehmertum verzahnen

Für das Erreichen klimaneutralen Wirtschaftens leistet auch die Leasing-Branche ihren Beitrag. Eine kluge Investitionspolitik verbindet Anreize zur ökologischen, digitalen und sozialen Nachhaltigkeit mit den breiten Möglichkeiten der Finanzierunginstrumente des Mittelstandes. Die Investitionen in neue Fahrzeuge und energiesparende Betriebsmittel und Ausrüstungsgüter müssen in allen denkbaren Finanzierungsformen staatlich gefördert werden. Hierbei sollte auch die Diffusion neuer Technologien über den Zweitmarkt mitgedacht werden und die Wirtschaftsgüter kleineren Unternehmen oder auch Privatpersonen angeboten werden. Zugleich forciert dies lange Nutzung von Wirtschaftsgütern sowie einen ersten Teil der Kreislaufwirtschaft.

Leasing-Unternehmen haben in der Vergangenheit bei der Einführung und Verbreitung neuer Technologien stets eine bedeutende Rolle gespielt. Auch heute kommt der Leasing-Branche eine Schlüsselrolle zu, wie bei der Einführung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu beobachten ist. Jede Form der Förderung von Nachhaltigkeit und neuen Technologien sollte daher auch Leasing berücksichtigen.

Akteure der Finanzbranche und auch Leasing-Unternehmen sind Finanzintermediäre, die einen Beitrag bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen leisten können. Zurückhaltung ist jedoch geboten, wenn Nachhaltigkeitsziele mit finanzwirtschaftlichen Zielen wie Sicherheit und Stabilität verknüpft werden. Andernfalls ist die Klarheit der Steuerungsimpulse im Risikomanagement bedroht und Fehlanreize führen zu steigenden Risiken im Finanzsystem.

Konkrete Handlungsempfehlungen 

  • Technologischen Wandel auf die Straße bringen, neue Mobilitätslösungen vorantreiben und den Einsatz lärm- und schadstoffarmer Antriebstechniken forcieren, vernetzte Mobilität und Digitalisierung des Verkehrs fördern
  • Kreislaufwirtschaft unterstützen und ausbauen
  • Energiesparende Betriebsmittel und Ausrüstungsgüter stärken 

Verbesserung des Investitionsklimas sowie verbesserte Investitionsförderung für KMU

Das Ziel, die deutsche Wirtschaft zu modernisieren und die Wachstumskräfte zu stärken, erfordert verstärkte Investitionsanstrengungen – wobei die Pandemie als Chance gesehen werden kann. In Krisenzeiten wie diesen leidet besonders die private Investitionstätigkeit, wenn sie auf klassischem Weg mittels Bankkredites finanziert wird. Für den technologischen Wandel, digitale Investitionen und ökologische Innovationen des Mittelstands braucht dieser vielfältige Finanzierungsinstrumente.

Die deutsche Mittelstandspolitik muss daher die Vielfalt der unterschiedlichen Finanzinstrumente im Blick haben und diese gezielt fördern. Zur Nutzung der gesamten Palette von Innen- und Außenfinanzierung sollten alle gängigen Finanzierungsinstrumente in gleichem Maße etwaigen Förderprogrammen unterliegen. Dazu gehört die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für die jeweiligen Instrumente.

So sollten Investitionsprogramme des Bundes, der Länder und der EU besser aufeinander abgestimmt und deutlich vereinfacht werden. Verstärkte öffentliche Investitionen können zudem private Investitionen nach sich ziehen. Vor allem öffentliche Ausgaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Infrastruktur versprechen mittelfristig kräftige Wachstumsimpulse. Eine Förderoffenheit gegenüber allen gängigen Finanzierungsformen des Mittelstandes und der öffentlichen Hand sollten für weitere Impulse sorgen. Die Nutzung neuer Technologien der Digitalisierung und der Dekarbonisierung muss dabei allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen können. Insbesondere bei der Einführung und Umsetzung klimafreundlicher Mobilitätskonzepte und energiesparender Maschinen, im Gesundheitswesen oder auch im Digitalpakt Schule kann Leasing einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg leisten. Leasing sollte folglich als ein Investitionsinstrument in den Fördermaßnahmen des Bundes berücksichtigt werden.

Konkrete Handlungsempfehlungen 

  • Leasing mit anderen Finanzierungsinstrumenten in Förderprogrammen, insbesondere bei zukunftsfähigen und nachhaltigen Technologien aufnehmen, gleichstellen und fördern
  • Akteure der Sharing-Ökonomie fördern
  • Angemessene und an die Risikosituation angepasste Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen schaffen und Nachhaltigkeitsziele und Risikomanagement der Finanzwirtschaft trennen

Angemessenes und modernes Steuerumfeld schaffen

Der Mittelstand kommt seiner Verantwortung in Staat und Gesellschaft nach. Wirtschaftliches Handeln und steuerliche Bewertung gehen damit einher. Die Besteuerung sollte in einer mittelständisch geprägten Unternehmerlandschaft jedoch nicht das Steuerungsinstrument für politisches Handeln sein. Das steuerpolitische Umfeld muss innovatives Unternehmertum nicht nur ermöglichen, sondern unterstützen. Dies dient auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen.

Substanzbesteuerung abbauen und Abschreibungsmöglichkeiten verbessern

Die Besteuerung von Kostenelementen durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (z. B. der Entgelte für Schulden oder der Finanzierungsanteile von Mieten und Leasing-Raten) belastet das Eigenkapital der mittelständischen Unternehmen. Gerade in der aktuellen Situation zeigen sich die fatalen Folgen dieser Substanzbesteuerung, wenn krisenbedingte Verluste das Eigenkapital bereits bedrohlich schmälern und es infolge der Hinzurechnungen gleichwohl zu einer Ertragssteuerbelastung kommt.

Die degressive AfA spiegelt den tatsächlichen Wertverzehr beweglicher Wirtschaftsgüter von Unternehmen am zutreffendsten wider. Sie darf deshalb nicht als kurzfristige konjunkturpolitische Subventionsmaßnahme missverstanden werden. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Als das wohl sachgerechteste Abschreibungsverfahren sollte die degressive AfA im Interesse einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip den investierenden Unternehmen daher dauerhaft zur Verfügung stehen.

Konkrete Handlungsempfehlung 

  • gewerbesteuerliche Hinzurechnungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis des Mittelstandes reduzieren
  • degressive Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) entfristen

Steuerliche Entlastung und Reform bei Steuernachforderungen

Durch die Folgen der Corona-Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Durch zeitlich und betragsmäßig erweiterte Verlustrücktragsmöglichkeiten könnte eine zielgenaue Entlastung erfolgen: Wer vor der Pandemie durch hohe Ertragssteuerzahlungen zur Staatsfinanzierung beigetragen hat, erhält in der Krise entsprechend höhere Rückzahlungen als Beitrag zur Schließung temporärer Liquiditätslücken.

Die Regelungen zur Verzinsung von Steuernachforderungen sind nicht mehr zeitgemäß und führen oft zu ungerechten Ergebnissen. Der amtliche Zinssatz von 6 % p. a. entbehrt im Niedrigzinsumfeld seit langem jeglicher Grundlage und wird selbst vom BFH als verfassungsrechtlich in Frage gestellt. Darüber hinaus werden durch sachfremde formaljuristische Anwendungsbestimmungen z. B. bei der Umsatzsteuer vermeintliche Liquiditätsvorteile des Steuerpflichtigen unterstellt, die bei wirtschaftlicher Betrachtung oft gar nicht existieren.

Konkrete Handlungsempfehlung 

  • Verlustrücktragsmöglichkeiten zeitlich und betragsmäßig erweitern
  • Verzinsung von Steuernachforderungen zeitgemäß regeln
  • System der Steuernachforderungen reformieren

Finanz- und Kapitalmärkte / Finanzmarktstabilität zur Stärkung des Mittelstandes

Vollendung der Kapitalmarktunion bei Wahrung nationaler Besonderheiten

Der Auf- und Ausbau der Kapitalmarktunion darf nicht dazu führen, dass die nationalen Besonderheiten der Finanz- und Kapitalmärkte eingeebnet werden. Nationale Besonderheiten sind keine „Irrwege“, sondern Spiegelbild von Gegebenheiten, die in der Vergangenheit und durch viele Krisen hindurch ihre Stabilität und Existenzberechtigung unter Beweis gestellt haben. Die Kapitalmarktunion soll zusätzlich Chancen eröffnen und muss zugleich nationale Gegebenheiten schützen.

Förderung der Finanzmarktstabilität durch Proportionalität

Zur Sicherung der Finanzmarktstabilität reicht es nicht aus, die Widerstandsfähigkeit (Risikotragfähigkeit) im Bankensektor zu steigern. Ebenso wichtig ist es, die Heterogenität des gesamten Finanz- und Kapitalmarktes zu stärken, um systemische Risiken zu begrenzen.

Statt den Konzentrationstendenzen im Bankensektor weiteren Vorschub zu leisten und dadurch die Finanzmarktstabilität zu mindern, muss die Vielfalt des Finanzmarktes gewahrt bleiben (Vielfalt statt Größe). Neben Banken (CRR-Instituten) muss auch in Zukunft Platz für Finanzdienstleistungsinstitute/Leasing-Unternehmen sein. Dies erfordert differenzierte aufsichtliche Vorgaben und Raum zur proportionalen Umsetzung.

Konkrete Handlungsempfehlung 

  • Eine Kapitalmarktunion muss die Chancen der nationalen Gegebenheiten erkennen und berücksichtigen
  • Heterogenität des Finanz- und Kapitalmarktes stärken, um systemische Risiken zu begrenzen
  • aufsichtliche Vorgaben differenzieren und Raum zur proportionalen Umsetzung erhalten
 
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