Die überarbeitete EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gilt ab Juli 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Trotz der höheren Schwellenwerte könnten Leasing-Gesellschaften mittelbar betroffen sein, wenn verpflichtete Leasing-Nehmer Informationen zu den Lieferanten finanzierter Wirtschaftsgüter anfordern. Der BDL hat daher gegenüber der Europäischen Kommission eine klare Abgrenzung gefordert: Hersteller und Händler eines Leasing-Objekts sollen ausschließlich der Aktivitätskette des Leasing-Nehmers zugeordnet werden. Damit sollen doppelte Sorgfaltspflichten, unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und eine Benachteiligung des Finanzierungsleasing gegenüber der Kreditfinanzierung vermieden werden.
Positionen und Stellungnahmen des BDL
Der BDL bezieht Stellung gegenüber Gesetzgeber, Ministerien und Aufsicht. Er setzt sich für sachgerechte steuerliche, rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen der Leasing-Wirtschaft ein. Alle Stellungnahmen und Positionspapiere stehen chronologisch und nach Themen sortiert zur Verfügung. Ältere Dokumente finden Sie im Archiv.
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