Positionen der Leasing-Wirtschaft zur Bundestagswahl 2025
Neustart für Deutschland: Wettbewerbsfähigkeit des Standortes stärken
Der Wirtschaftsstandort Deutschland hat enorm an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt und steht vor tiefgreifenden Herausforderungen. Investitionen sind der Motor für wirtschaftliches Wachstum und die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Doch Unternehmen investieren seit Jahren zu wenig, der Kapitalstock droht zu veralten. In internationalen Rankings fällt Deutschland weiter zurück.
Ein Neustart für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist daher unabdingbar. Nur durch entschlossenes Handeln und den Mut zu strukturellen Reformen kann Deutschland wieder eine führende Rolle in der globalen Wirtschaft einnehmen, attraktiv für Zukunftsinvestitionen werden und Wohlstand für kommende Generationen sichern.
Um die Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen und nachhaltig zu sichern, braucht es eine klare politische Agenda, die Unternehmertum im Sinne der sozialen Marktwirtschaft fördert und Rahmenbedingungen schafft, die den Handlungsspielraum der Unternehmen erweitert.
Wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern, einfache und schnellere Verwaltungsprozesse und Deregulierung sind u. a. notwendig, um das Investitions- und Innovationsklima zu verbessern. Insbesondere der Mittelstand muss entlastet werden, um die Transformation erfolgreich voranzutreiben. Die Finanzierung von Investitionen muss durch flexible und vielfältige Instrumente wie Leasing, Mietkauf oder Verbriefung vorangetrieben und so bewährte Förderprogramme zeitgemäß erweitert werden.
Unsere Kernanliegen und Forderungen zur Bundestagswahl 2025:
Sicherheit gewährleisten und unternehmerische Spielräume schaffen
Einsatz für sicheren und stabilen globalen Wirtschaftsraum
Eine starke Wirtschaft und eine freiheitliche Gesellschaft brauchen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen in einem nach Frieden strebenden Umfeld. Angesichts der globalen politischen Herausforderungen muss es das prioritäre Ziel der Bundesregierung sein, diesen sicherzustellen, sich auf die Wirtschaft zu fokussieren und EU-weite Lösungen zu finden.
Bürokratie abbauen – Deregulierung angehen – Handlungsspielraum für Unternehmer stärken
Die europäische sowie die nationale Bundes-, Landes- und Regionalpolitik sorgen für immer neue, zunehmend detaillierte Regulierung für unternehmerisches Handeln. Dieser Regelungswettlauf engt die unternehmerische Freiheit massiv ein. Unternehmer haben den Eindruck, der Staat würde ihnen verantwortungsvolles, eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zutrauen. Dies schadet der deutschen Innovationskraft und der persönlichen Verantwortungsübernahme. Ergänzend rauben Bürokratie- und Dokumentationspflichten Zeit für Unternehmertum, machen unternehmerisches Handeln ineffizient, teuer, verhindern Innovation und binden Ressourcen, die für Wertschöpfung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund muss dringend die inzwischen überbordende, kostenintensive Bürokratie abgebaut werden. Bestehende Gesetze müssen systematisch auf Rückbaupotenziale geprüft werden. Der Gesetzgeber sollte daran gemessen werden, inwieweit er bestehende Regelungen reduziert, anstatt immer neue Vorschriften einzuführen. Das Entstehen von Unternehmertum muss wieder Ziel der Politik werden.
DER BDL FORDERT:
- Bestrebungen für verlässlichen und sicheren globalen Wirtschaftsrahmen
- Sicherheit und Frieden in Deutschland und Europa
- Wirtschaftsfokus der Bundesregierung
- Keine Alleingänge Deutschlands zu Wirtschaftsthemen und Energiepolitik
- Einsatz für pragmatische EU-Lösungen für globale Herausforderungen
- Rückbau von Gesetzen und Regelungen als Politikziel
- Unternehmerischen Handlungsspielraum stärken
- Eigenverantwortung fördern
Nachhaltige Investitionen durch Finanzierungs- und Innovationsvielfalt ankurbeln
Investitionsagenda für Deutschland – für Finanzierungs- und Innovationsvielfalt
Deutschland braucht einen massiven Investitionsschub. Im Fokus stehen Zukunftsinvestitionen in die Transformation, u. a. der Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen in Unternehmensflotten im Gewerbe- und im Individualverkehr. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur, weiterer energieeffizienter Technologien und nachhaltiger Landwirtschaft und Gebäude ist essenziell. Diese sollen einen Beitrag zu den EU-Null-Emissions-Zielen leisten.
Zur Bewältigung der Transformation müssen Innovations- und Finanzierungsvielfalt Hand in Hand gehen. 90 % der Leasing-Investitionen erfolgen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung von Mittelständlern. Der Hebel für die Finanzierung nachhaltiger Güter ist daher im gewerblichen Bereich am größten und sollte deshalb mit Priorität gefördert werden. Dies gilt z. B. für die E-Mobilität, bei der inzwischen jeder zweite Neuwagen über Leasing finanziert wird. Und ein starker Erstmarkt ermöglicht einen guten Zweitmarkt.
Neue Technologien müssen mittels Leasing finanziert werden können: staatliche Fördermaßnahmen müssen die Finanzierungsvielfalt des Marktes spiegeln. 75 % der Unternehmen nutzen Leasing; der Gesetzgeber darf daher nicht nur auf (unternehmensverschuldungsrelevante) Förderkredite setzen. Auch muss die tatsächliche Nutzung vor der zivilrechtlichen Eigentumseinordnung stehen. Im Zuge von Praxisüberprüfungen könnten Korrekturen in der Förderpolitik vorgenommen werden.
Gleichzeitig sollte stets die aktuelle geopolitische Lage mit ihren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft (Zölle, Handelsbeschränkungen) in die ganzheitliche Betrachtung einbezogen werden.
DER BDL FORDERT:
- Nachhaltige Investitionen fördern
- Finanzierungs- und Innovationsvielfalt in Förderpolitik verankern
- Tatsächliche Nutzung von Gütern vor zivilrechtliche Eigentumsstellung fördern
- Neue Technologien „leasingfähig“ machen
- Abbau bürokratischer Hürden in Deutschland und Europa
- Möglichkeit zur Korrektur und Anpassung von Maßnahmen nach Überprüfungen in der Praxis
- Einbeziehung der aktuellen geopolitischen Wirtschaftsentwicklungen
Deutschland braucht eine Mobilitätsagenda
Mobilität, Infrastruktur und Energiekonzepte überregional und vernetzt denken und regeln
Angesichts der in den vergangenen fünf Jahren verabschiedeten Menge an regulatorischen Vorgaben (CO2-Bepreisung, Taxonomie und Berichtsanforderungen, nachhaltige Sorgfaltspflichten etc.), die die Transformation vorantreiben sollen, muss nun deren Umsetzung prioritär behandelt und gefördert werden.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss weiter forciert werden. Die Tariflandschaft bei Ladesäulenstrom muss wettbewerblichen Charakter annehmen, regionale Monopole sind zu vermeiden. Ebenso müssen die Stromkosten deutlich sinken.
Technologievielfalt ist zu begrüßen. Diese muss gleichzeitig Planungssicherheit ermöglichen, da langfristige Investitionen zwangsläufig zu einer Entscheidung über die Technologie führen. Daran muss sich auch die Finanzierung orientieren.
Planbarkeit setzt Kontinuität für getroffene Entscheidungen voraus. Diese sollte zu möglichst langfristigen, transparenten und ehrlichen Aussagen bezüglich des zu erwartenden Ordnungsrahmens führen und erwartbare Belastungen einbeziehen.
Bei allen Arten von Förderinstrumenten müssen die Finanzierungsvielfalt des Marktes und damit Finanzierungsarten wie Leasing zwingend mitgedacht werden.
DER BDL FORDERT:
- Technologievielfalt zulassen
- Anstelle von Verboten müssen Anreize gesetzt werden
- Forcieren der Ladeinfrastruktur für Private und KMU
- Planungssicherheit von Investitionen durch Kontinuität von politischen Entscheidungen
- Private und staatliche Investitionen voranbringen und dabei Finanzierungsvielfalt zulassen und unterstützen
Mit angemessener Gesetzgebung Effizienz schaffen
Für angemessene EU-Umsetzung – kein Regelungswettbewerb – Goldplating vermeiden
Die europäischen Mitgliedstaaten verständigen sich auf Regelungen von breitem Interesse für die europäische Wirtschaft. Die neue Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Detaillierungsgrad angemessen, verständlich und für die Unternehmen in allen Mitgliedstaaten praktikabel sein.
Bei Gesetzesinitiativen darf es zwischen dem nationalen und dem europäischen Gesetzgeber nicht zum Regelungswettlauf kommen. Dieser droht zu einer unangemessenen Benachteiligung der Wirtschaft durch ein Mehr an Regelungen zu führen (z. B. europäisches vs. nationales Lieferkettengesetz). Daher muss das nationale Lieferkettengesetz ausgesetzt werden. Nationale Handlungsziele sollten europäische Regelungsvorhaben berücksichtigen und sich an bestehenden gemeinsamen Zielen orientieren (z. B. aktuelle EU-Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft).
Nur bei einem dringenden nationalen Bedarf soll der nationale Gesetzgeber weitergehende Regelungen bei der EU-Richtlinienumsetzung erlassen. Ein Goldplating zu Lasten der Wirtschaft muss grundsätzlich und unbedingt vermieden werden.
DER BDL FORDERT:
- Angemessene Umsetzung von EU-Richtlinien
- Kein Regelungswettbewerb von nationalen und europäischen Regelungen zu Lasten der Wirtschaft
- Goldplating vermeiden
- Lieferkettengesetz aussetzen
Mit verhältnismäßiger Gesetzgebung Effizienz schaffen
Nationale Aufsicht für deutsche Finanzdienstleistungsinstitute – risikoadäquat und proportional
Die Leasing-Branche, vertreten durch den BDL, steht mit den Aufsichtsbehörden in einem aktiven Austausch. Die deutsche Leasing-Branche ist mittelständisch geprägt, dennoch gilt im Wesentlichen die europäische (Groß-)Bankenregulatorik.
Wir begrüßen die in den vergangenen Jahren erfolgte Stärkung der Kompetenzen der EU-Aufsichtsbehörden für europaweit zu regelnde Sachverhalte (wie z. B. die Erweiterung der Aufsichts- und Kontrollbefugnisse im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), die Ausweitung der Mitsprache der EU-Aufsichtsbehörden bei der Festlegung von Regeln für Drittstaaten oder die Einführung einer direkten europäischen Aufsicht über bestimmte grenzüberschreitende Finanzgeschäfte. Ein verlässliches europäisches Finanzsystem ist unabdingbar für eine funktionierende Wirtschaft.
Gleichzeitig sehen wir die Bestrebungen einiger Mitgliedsstaaten kritisch, die EU-Aufsicht weiter zu zentralisieren. Eine noch stärkere Bündelung der Aufsichtskompetenzen birgt das Risiko, dass nationale Entscheidungsprozesse noch komplexer, ineffizienter, unverhältnismäßiger und praxisferner werden. Eine solche Zentralisierung würde der nationalen Aufsicht in den einzelnen Mitgliedstaaten den Handlungs- und Bewertungsspielraum für rein nationale risikoadäquate Sachverhalte nehmen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können nur so den unterschiedlichen Größen, Risikoprofilen und der Komplexität von Finanzinstituten Rechnung tragen. Dies würde auch die demokratische Rechenschaftspflicht erhöhen.
DER BDL FORDERT:
- Nationale Aufsicht für nationale Sachverhalte stärken
- Risikoadäquate und proportionale Aufsicht von mittelständischen Finanzdienstleistungsunternehmen
- Optimierung der praxisbezogenen Umsetzung von regulatorischen Pflichten
Investitionsfreundliches Steuerumfeld schaffen
Unternehmenssteuern senken – Konjunktur und Investitionen ankurbeln
Deutschland ist ein absolutes Hochsteuerland – nominal wie effektiv. Die meisten internatio-nalen Player haben ihre nominalen Steuersätze in den vergangenen Jahren gesenkt. Deutschland tritt hingegen seit der Unternehmenssteuerreform 2008 auf der Stelle und wurde in Sachen steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit bis fast ans Tabellenende durchgereicht.
Es ist Zeit für eine große Unternehmenssteuerreform. Um als Unternehmensstandort wieder wettbewerbsfähig zu werden, muss die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland zügig auf den Zielwert von 25 % zurückgeführt werden. Dazu sollte unverzüglich der Solidaritäts-zuschlag vollständig abgeschafft und der Körperschaftsteuersatz spürbar gesenkt werden.
Um betriebliche Ausrüstungsinvestitionen anzukurbeln, bedarf es einer Verbesserung der Abschreibungsbedingungen. Wir plädieren für eine Entfristung der degressiven AfA und eine Rückkehr zum früheren Höchstsatz von 25 %. Denn diese AfA-Methode spiegelt den tatsächlichen Werteverzehr von Investitionsgütern am zutreffendsten wider. Weiteres Verbesserungspotenzial sehen wir bei der Sofort- und Sammelabschreibung von GWG.
Mit Blick auf Schutz und Erhalt der Unternehmenssubstanz lehnen wir eine Vermögensteuer ebenso ab wie die Hinzurechnung von Aufwandskomponenten bei der Gewerbesteuer. Mittelfristig sollte die antiquierte und international unübliche Gewerbesteuer ersetzt werden. Die auf Vereinfachung und Bürokratieabbau zielenden Vorschläge der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ sollten umgesetzt werden.
Im europäischen Kontext sollte nationalen rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten weiterhin angemessen Rechnung getragen werden. Deshalb sollten die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern verteidigt und nationale Unterschiede in den Steuersystemen respektiert werden.
DER BDL FORDERT:
- Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen
- Unternehmenssteuerbelastung senken – Zielgröße max. 25 %
- Degressive AfA auf früheren Höchstsatz 25 % anheben und unbefristet gewähren
- GWG- und Sammelabschreibung erweitern
- Keine Vermögensteuer
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen zurückführen
- Grundlegende Reform der Gewerbesteuer angehen
- Vorschläge der Expertenkommission „Verein-fachte Unternehmenssteuer“ umsetzen
- Steuerhoheit der Mitgliedstaaten bei direkten Steuern wahren
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Zielorientiert, effektiv, maßvoll
Zielorientierte geeignete Maßnahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung treffen, Detailtiefe der Regelungen abbauen, VSME stärken
Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die Nachhaltigkeitsziele mit geeigneten, effektiven und von Unternehmen leistbaren Regelungen zu erreichen. Die aktuellen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nicht zielführend und sind selbst von großen Unternehmen nicht mit angemessenem Aufwand umsetzbar.
Leasing-Gesellschaften fallen als KMU und wichtige Assetfinanzierer bereits mit den Größenkriterien Umsatzerlös und Bilanzsumme in die Gruppe „große Unternehmen“. Sie verfügen jedoch wie andere KMU über geringe Personalressourcen. Gesellschaften ab ca. 20 Mitarbeitenden fallen bereits unter die volle gesetzliche Berichtspflicht. Der bürokratische Aufwand, der mit einer Nachhaltigkeitsberichterstattung entsteht, steht in keinem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und -willigkeit eines Unternehmens.
Die EU-Vorgaben müssen daher überarbeitet werden und die nationalen Umsetzungsprozesse dem Geschäftsmodell bei der Berechnung der relevanten Größenkriterien (z. B. Umsätze) Rechnung getragen werden. Mindestens sollte die bisherige Logik der NFRD wieder aufgegriffen werden, wonach stets eine feste Mitarbeitergrenze überschritten sein muss, um eine gesetzliche Berichtspflicht auszulösen. Für alle übrigen Unternehmen sollte der freiwillige VSME der maßgebliche Berichtsstandard sein.
Zudem regen wir an, die bürokratische Belastung der Unternehmen zu reduzieren, indem der Umfang und die Detailtiefe der in den ESRS definierten Berichtspunkte auf aussagekräftige KPIs und ein praktikableres Maß reduziert werden.
DER BDL FORDERT:
- Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene für am Ziel orientierte, geeignete Maßnahmen von Unternehmen
- Fokus auf von Unternehmen leistbare, maßvolle Maßnahmen
- Verschiebung und Überarbeitung der CSRD
- Berücksichtigung von Spezialfinanzierern bei der Umsatz-Berechnung in der CSRD
- VSME als freiwilligen Berichtsstandard im gesamten KMU-Sektor etablieren
- Fokussierung der Berichtspflichten gemäß ESRS auf weniger, dafür aussagekräftige und auswertbare KPIs