Im Rahmen der Corona-Beschlüsse ist eine Sofortabschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter geplant. Grundsätzlich begrüßt der BDL die mit dem Vorhaben verbundene Zielsetzung, die Wirtschaft zu stimulieren und die Digitalisierung zu fördern. Zu den leasingspezifischen Konsequenzen nimmt der BDL Stellung und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag, um eine mögliche Benachteiligung des IT-Leasing zu vermeiden. Insbesondere darf die Flexibilität hinsichtlich der Vertragslaufzeiten nicht eingeschränkt werden – Stichwort 90-Prozent-Grenze – und es darf bei der AfA keine Benachteiligung verleaster gegenüber selbst genutzten Wirtschaftsgütern geben.
Positionen und Stellungnahmen des BDL
Der BDL bezieht Stellung gegenüber Gesetzgeber, Ministerien und Aufsicht. Er setzt sich für sachgerechte steuerliche, rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen der Leasing-Wirtschaft ein. Alle Stellungnahmen und Positionspapiere stehen chronologisch und nach Themen sortiert zur Verfügung. Ältere Dokumente finden Sie im Archiv.
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