Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

Ablauf des Leasing-Prozesses

Der Leasing-Prozess kann je nach Investitionsgut und Komplexität des Investitionsvorhabens unterschiedlich verlaufen. Im Einzelfall sollte hier mit der Leasing-Gesellschaft der Ablauf im Vorfeld geklärt werden. In der Regel verläuft der Leasing-Prozess bei standardisierten Investitionsvorhaben wie folgt:

  1. Der Leasing-Nehmer stellt einen Leasing-Antrag an das Leasing-Unternehmen und fügt eine Kopie des Angebotes, der Bestellung oder des Auftrages für das Leasing-Objekt bei sowie sonstige zur Objekt- und Bonitätsbeurteilung notwendige Unterlagen.
     
  2. Die Leasing-Gesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung des Leasing-Kunden (Leasing-Nehmers) und Lieferanten eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
     
  3. Bei Annahme des Leasing-Antrages durch die Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) erhält der Leasing-Nehmer eine gegengezeichnete Ausfertigung des Leasing-Vertrages sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung, ggf. auch weitere Vertragsunterlagen.
     
  4.  Die Leasing-Gesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern. Möglich ist auch, dass der Leasing-Geber in eine bereits erfolgte Bestellung des Leasing-Nehmers eintritt.
     
  5. Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die rechtsverbindlich unterschriebene Abnahmebestätigung an den Leasing-Geber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
     
  6. Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Beim Fahrzeugleasing ist auch ein tagesgenauer Vertragsbeginn mit dem Tag der Zulassung üblich.
     
  7. Der Leasing-Nehmer erhält die Leasing-Rechnung mit den endgültigen Vertragsdaten (Beginn der Vertragslaufzeit, Leasing-Bemessungsgrundlage, Leasing-Raten usw.). Das Leasing-Entgelt wird üblicherweise im Lastschriftverfahren eingezogen.
     
  8. Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft. Eine Vertragsverlängerung oder der Erwerb des Objektes durch den Leasing-Nehmer bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

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