Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber

Leasing-Anbieter in Deutschland lassen sich in drei Gruppen einteilen: bankenabhängige, herstellerabhängige und unabhängige Gesellschaften. Alle Leasing-Gesellschaften sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt.

  • Bankenverbundene Leasing-Gesellschaften           
    Eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut bietet seinen Kunden Leasing zur Finanzierung einer Investition an. Üblicherweise leitet das Kreditinstitut den Leasing-Antrag ihres Kunden an eine Leasing-Gesellschaft, in der Regel eine Tochtergesellschaft, weiter.

  • Herstellerverbundene Leasing-Gesellschaften       
    Leasing-Gesellschaften von Herstellern haben die Aufgabe, den Absatz der Erzeugnisse des Herstellers zu unterstützen und sind in dessen Organisation sowie Absatzstrategie eingebunden.

  • Unabhängige Leasing-Gesellschaften          
    Wie der Name schon nahelegt, gehören unabhängige Gesellschaften weder zu einem Hersteller noch zu einer Bankengruppe. Zahlenmäßig stellen sie die größte Gruppe der Leasing-Anbieter in Deutschland. Ein erheblicher Anteil von ihnen ist inhabergeführt.

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