Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

Mieterdarlehen

Das Mieterdarlehen ist Bestandteil einer Variante des Teilamortisationsvertrages im Immobilien-Leasing. Dabei setzt sich die vom Leasing-Nehmer während der Grundmietzeit zu erbringende Gesamtleistung einerseits aus den Leasing-Raten und andererseits aus Zahlungen zum Aufbau eines Mieterdarlehens zusammen. Letztere entsprechen dem über die Amortisation des Leasing-Objektes in der Vertragslaufzeit hinausgehenden Teil der Gesamtleistung. Sie werden beim Leasing-Geber als Verbindlichkeit gegenüber dem Leasing-Nehmer passiviert. Wenn der Leasing-Nehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Ankaufsrecht an dem Objekt zum Restwert ausübt, wird das Mieterdarlehen mit dem Ankaufspreis verrechnet. Verzichtet der Leasing-Nehmer auf die Ausübung des Ankaufsrechts, so erhält er das Mieterdarlehen vom Leasing-Geber zurückerstattet.

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