Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
Zinsschranke
Unter bestimmten Umständen unterliegen Vergütungen für Fremdkapital und wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen einer steuerlichen Abzugsbeschränkung, der sogenannten Zinsschranke. Betroffen sind in der Regel nur Konzerne mit erheblichem Fremdfinanzierungsaufwand. Im Anwendungsbereich der Zinsschranke dürfen die betroffenen Aufwendungen nach Abzug korrespondierender Erträge nur bis zu einer Höhe von 30 % des EBITDA steuermindernd berücksichtigt werden. Der Rest kann vorgetragen werden. Je nach konkreter Ausgestaltung des Leasing-Vertrags kann der Zinsanteil der Leasing-Raten als „wirtschaftlich vergleichbare Aufwendungen“ anzusehen sein. Dann wäre Leasing wie eine Kreditfinanzierung bei der Zinsschranke zu berücksichtigen.
Zurück zur Listenansicht (Z)Zurück zur Listenansicht (Alle)