Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

Versicherungen

Im Interesse aller Vertragsbeteiligten sind Leasing-Objekte ausreichend zu versichern. Manche Leasing-Gesellschaften bieten ihren Kunden individuelle Lösungen zum Thema Versicherung an. Die Versicherungsprämien muss der Leasing-Nehmer tragen. Gängige Versicherungen sind u. a.:

Elektronikversicherung            
Diese vormals Schwachstromversicherung genannte Versicherung wird vorwiegend für EDV-Systeme und Geräte der Bürokommunikation abgeschlossen, für Hardware, Software oder das ganze System. Die meisten Leasing-Unternehmen bieten diese Versicherung zu günstigen Konditionen an.

Gap-Versicherung   
Dies ist eine vorzugsweise im Fahrzeug-Leasing-Bereich angebotene Versicherung, die bei Diebstahl, Totalschaden oder Untergang eine ggf. entstehende "Lücke" (englisch: Gap) zwischen dem vom Leasing-Nehmer geschuldeten Ablösewert und dem im Rahmen einer bestehenden Kaskoversicherung ersetzten Wiederbeschaffungswert des Leasing-Objektes schließt.

Haftpflichtversicherung            
Im Rahmen seiner Pflichten aus dem Leasing-Vertrag und seiner Haftung als Nutzer der Leasing-Objekte ist der Leasing-Nehmer regelmäßig vertraglich verpflichtet, die Objekte gegen alle dem Leasing-Geber erforderlich erscheinenden Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

Maschinenbruchversicherung             
Für die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Leasing-Objekte ist der Leasing-Nehmer verantwortlich. Zur Reduzierung von Risiken sehen Leasing-Verträge über Industrie- und Produktionsmaschinen in der Regel vor, die Objekte gegen Maschinenbruch auf Kosten des Leasing-Nehmers zu versichern. Bei Einbindung des Leasing-Gebers kann dies häufig zu besonders günstigen Konditionen geschehen.

- Vollkasko-Versicherung     
Für bestimmte Leasing-Güter, z. B. Fahrzeuge, benötigen Leasing-Nemer den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft stellt zugunsten der Leasing-Gesellschaften einen Sicherungsschein aus. 

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