Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

Leasing-Vertragsarten

Vollamortisation liegt vor, wenn die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers einschließlich seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seines Gewinns durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen abgedeckt werden. Beim deutschen Finanzierungsleasing garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die Vollamortisation. Bei Vollamortisationsverträgen geschieht dies allein durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit, bei Teilamortisationsverträgen zusätzlich über den vom Leasing-Nehmer garantierten Restwert.Gängigste Varianten beim VA-Vertrag sind:

  • Kaufoption: Dem Leasing-Nehmer kann ein Optionsrecht eingeräumt werden, den Leasing-Gegenstand zu vorher festgelegten Bedingungen nach Ablauf der Grundmietzeit zu kaufen. Der Optionspreis entspricht dabei mindestens dem Restbuchwert bei linearer AfA oder einem ggf. niedrigeren Zeitwert zum Ende der Grundmietzeit.

  • Verlängerungsotion: Der Leasing-Nehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit das Vertragsverhältnis zu verlängern.

Teilamortisation bedeutet, dass der Leasing-Nehmer mit den während der unkündbaren Grundmietzeit des Leasing-Vertrages geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung.

  • Teilamortisation mit Andienungsrecht: Der Leasing-Geber hat das Recht, das Objekt nach Ablauf des Leasing-Vertrages an den Leasing-Nehmer zu einem vorher im Leasing-Vertrag vereinbarten Preis zu verkaufen. Anders als bei einer Kaufoption hat der Leasing-Nehmer kein Anrecht auf den Kauf des Objekts.
  • Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung: Verträge mit Mehr-/Mindererlösausgleich sind eine im Mobilien-Leasing verbreitete Variante des Teilamortisationsvertrages. Zum Ausgleich des Restwerts wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit am Markt verkauft. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, so wird dieser zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber aufgeteilt. Der Teilamortisationserlass erlaubt eine Beteiligung des Leasing-Nehmers am Mehrerlös bis zu maximal 75 Prozent, ohne dass dadurch die Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber gefährdet wird. Im Falle eines Mindererlöses muss dieser vollständig vom Leasing-Nehmer ausgeglichen werden.

  • Kündbarer Vertrag: Der kündbare Vertrag kann vom Leasing-Nehmer frühestens nach Ablauf einer Grundleasingzeit von 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu vorher vereinbarten Zeitpunkten gekündigt werden. Bei einer Kündigung wird eine Abschlusszahlung fällig, deren Höhe bereits im Vertrag zum jeweiligen Kündigungstermin festgelegt worden ist.

  • Kilometer-Vertrag: Bei diesem Vertragstyp werden eine Laufzeit des Leasing-Vertrages, eine kalkulatorische Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges und die Leasing-Rate vereinbart. Wird die Laufleistung unterschritten, erhält der Leasing-Nehmer in der Regel pro 1.000 Kilometer Minderleistung eine Vergütung. In dem umgekehrten Fall hat der Leasing-Nehmer einen Aufpreis zu zahlen. Nach Ablauf des Kilometer-Leasingvertrages ist das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber trägt das Verwertungs- und das Restwertrisiko. Der Leasing-Nehmer verpflichtet sich, einen etwaigen zustandsbedingten Fahrzeugminderwert auszugleichen.

 

Zurück zur Listenansicht (L)
Zurück zur Listenansicht (Alle)
 
Teilen