In der Stellungnahme hat der BDL gegenüber BaFin und Bundesbank eine Reihe von Ansatzpunkten aufgezeigt und ausführlich begründet, dass und warum die Differenzierung und Proportionalität der Leasing-Aufsicht erforderlich sind. Dazu zählt auch das Petitum angemessener Fristen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement.