Im Rahmen des BEFIT-Projekts zur Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung und formelmäßigen Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Sitz- und Marktstaaten hatte die EU-Kommission ein Konsultationsverfahren mit Frist bis 26. Januar 2023 eröffnet, an der sich der BDL beteiligt hat. Der BDL erkennt an, dass eine vereinheitlichte Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Unternehmensgruppen mit weitgefächerten internationalen Aktivitäten unter Umständen Vorteile bringen kann. Auf der anderen Seite sind alle Unternehmen darauf angewiesen, dass die Gewinnermittlung nationalen Gegebenheiten im (Haupt-)Sitzland angemessen Rechnung trägt. Dies betrifft sowohl rechtliche (z. B. Gewerbesteuer in Deutschland) als auch wirtschaftlich-strukturelle Besonderheiten (z. B. mittelständische Prägung in Deutschland). Sofern sich dieser Gegensatz überhaupt auflösen lässt, bedarf es eines abgewogenen, zielgenauen und möglichst schlanken Konzepts. Die vorliegenden Eckpunkte der Kommission würden diesen Anforderungen allenfalls bei Ausgestaltung als Wahlrecht für große Gruppen in Verbindung mit einer Ableitung des Steuerergebnisses aus dem IFRS-Abschluss gerecht. Unter keinen Umständen dürfen KMU zur IFRS-Bilanzierung gedrängt und mit zusätzlichen administrativen Kosten belastet werden.