Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Im Rahmen der Corona-Beschlüsse ist eine Sofortabschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter geplant. Grundsätzlich begrüßt der BDL die mit dem Vorhaben verbundene Zielsetzung, die Wirtschaft zu stimulieren und die Digitalisierung zu fördern. Zu den leasingspezifischen Konsequenzen nimmt der BDL Stellung und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag, um eine mögliche Benachteiligung des IT-Leasing zu vermeiden. Insbesondere darf die Flexibilität hinsichtlich der Vertragslaufzeiten nicht eingeschränkt werden – Stichwort 90-Prozent-Grenze – und es darf bei der AfA keine Benachteiligung verleaster gegenüber selbst genutzten Wirtschaftsgütern geben.

 
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