Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die EU-Richtlinie CSRD in das deutsche Recht überführen soll. Dabei strebt man eine direkte Umsetzung der EU-Anforderungen an, ohne über die europäischen Vorgaben hinauszugehen („Goldplating“). Leasing-Gesellschaften werden verpflichtet, ihren Lagebericht um Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen zu erweitern, sobald Umsatz- und Bilanzsummenschwellen von 50 bzw. 25 Mio. Euro überschritten werden. Die Berechnung dieser Schwellen orientiert sich an geltendem EU-Recht. Um die Belastung für Leasing-Gesellschaften zu verringern, setzt sich der BDL in seiner Stellungnahme u. a. dafür ein, Aufwandspositionen wie Abschreibungen bei der Ermittlung der Umsatzerlöse zu berücksichtigen.