Der BDL begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die EU-Taxonomie zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Zugleich sieht der Verband erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit die Regelungen in der Praxis umsetzbar bleiben. Kritisch bewertet der BDL insbesondere unklare De-minimis-Schwellen, eine geringe Entlastungswirkung für Leasing-Gesellschaften sowie die eingeschränkte Datenverfügbarkeit, vor allem bei DNSH-Kriterien. Der Verband fordert praxistauglichere technische Kriterien, eine stärkere Nutzung von Herstellerdaten, eine Vereinfachung der OpEx-Berichterstattung und eine bessere Verzahnung mit bestehenden nationalen Rechnungslegungs- und Sorgfaltspflichten. Auch beim geplanten Opt-in-Ansatz zur Taxonomie spricht sich der BDL für größere Offenheit und Klarheit aus.

