Stellungnahme zum EU-Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

Die EU-Kommission hat Ende 2022 einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt. Die wesentlichen Elemente des Vorschlags sind das Anfechtungsrecht, das Pre-Pack-Verfahren und das vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen.

Mit dem Pre-Pack-Verfahren soll ein Verfahrensrahmen geschaffen werden, der eine zügige Veräußerung von Unternehmen(-steilen) aus der Insolvenzmasse ermöglicht. Der BDL hat in seiner Stellungnahme verdeutlicht, dass die in diesem Verfahren vorgesehene Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf einen anderen Schuldner nicht ohne die vorherige Zustimmung des Gläubigers möglich sein darf. Zudem ist die vorgeschlagene gerichtliche Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen im Pre-Pack-Verfahren gänzlich abzulehnen. Darüber hinaus ist die Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen sowohl im Pre-Pack-Verfahren als auch im vereinfachten Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmer zeitlich auf 3 Monate zu begrenzen und es bedarf der Regelung eines Wertersatzanspruchs für die Weiternutzung der Objekte durch den Schuldner. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass die Rechte aus- und absonderungsberechtigter Gläubiger nicht beschnitten werden.

Der BDL hat gegenüber dem Bundesjustizministerium, der EU-Kommission, dem Rat sowie dem JURI-Ausschuss Stellung genommen.

 
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