Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche des BMF

Der BDL nimmt Stellung zum Referentenentwurf für ein TransparenzFinanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) des Bundesfinanzministeriums. Der BDL kritisiert, dass die Neuregelungen nicht geeignet sind, die aktuell bestehenden praktischen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und der Einsichtnahme in das Transparenzregister zu beseitigen. Für die Leasing-Gesellschaften verschärften sich vielmehr die bestehenden Herausforderungen. Mit dem TraFinG Gw soll die EU-Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten umgesetzt werden.

 
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