Neue EU-Geldwäscheverordnung: Trotz geringem Risiko steigt der Aufwand für Leasing-Gesellschaften
BDL fordert praxisgerechte Umsetzung der AMLR
Die Europäische Union hat mit der neuen Geldwäscheverordnung AMLR (Anti-Money Laundering Regulation) einen zentralen Bestandteil ihres Regulierungspakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Standard für Sorgfaltspflichten, Risikomanagement und Aufsicht. Damit sollen die bisherigen nationalen Regelungen harmonisiert und durch unmittelbar geltendes EU-Recht ersetzt werden.
Unbestritten ist, dass die Bekämpfung von Geldwäsche von zentraler Bedeutung für die Stabilität des Finanzsystems ist. Kritisch bewertet wird jedoch, dass die AMLR pauschal auch Wirtschaftszweige erfasst, deren Risiko nachweislich sehr gering ist. Dazu zählt die Leasing-Branche. Nationale Risikoanalysen und die Erfahrungen der Aufsichtsbehörden zeigen übereinstimmend, dass das Geldwäscherisiko in diesem Bereich vergleichsweise niedrig liegt.
Das Geschäftsmodell trägt von sich aus dazu bei: Leasing-Verträge laufen in der Regel über längere Zeiträume, wodurch die eingesetzten Mittel kaum fungibel sind. Hinzu kommt, dass der Leistungsaustausch weitgehend bargeldlos erfolgt. Leasing-Raten werden regelmäßig vom Konto des Leasingnehmers überwiesen – ein Konto, das bereits durch die jeweilige Bank geldwäscherechtlich geprüft wurde.

Trotz dieses geringen Risikos verlangt die AMLR der Branche hohe Anstrengungen ab. Sie sieht umfangreiche Pflichten bei der Kundenidentifizierung und detaillierte Dokumentationsanforderungen vor – ohne eine Differenzierung nach Missbrauchspotenzial. Für die Leasing-Wirtschaft bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Der BDL betont daher die Notwendigkeit von mehr Augenmaß und fordert „mehr Verhältnismäßigkeit“.
Dies führt zu einem erheblichen Ressourcen- und Kostenaufwand für Leasing-Gesellschaften, der insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellt.
Boris Dassen, Vorsitzender des Rechtsausschusses des BDL
Mit der AMLR werden die Kundensorgfaltspflichten erheblich ausgeweitet. Besonders betroffen ist die Identifizierung und Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Zahl sowohl der politisch exponierten Personen (PEPs) als auch der wirtschaftlich Berechtigten (wB) deutlich zunimmt. Auch die Intervalle für die Aktualisierung von Kundeninformationen verkürzen sich spürbar: maximal fünf Jahre, in Hochrisikofällen sogar nur ein Jahr.
Neue EU-Behörde AMLA
Ein Kernstück des Regulierungsrahmens ist die Einrichtung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main. Die AMLA übernimmt als eigenständige EU-Behörde koordinierende und überwachende Aufgaben im europäischen Aufsichtssystem. Zuständig wird sie insbesondere bei hochriskanten Fällen oder bei systemrelevanten Verpflichteten. Darüber hinaus entwickelt sie gemeinsame Aufsichtsstandards und unterstützt nationale Behörden bei ihrer Arbeit.
Die AMLA ersetzt die nationale Aufsicht nicht, sondern ergänzt sie. In Deutschland bleibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiterhin für die Aufsicht im Finanzsektor zuständig, solange keine direkte Zuständigkeit der EU-Behörde vorliegt. Damit entsteht ein mehrstufiges Aufsichtsmodell, in dem AMLA und nationale Behörden eng zusammenwirken und je nach Risikolage sowie Bedeutung der Verpflichteten agieren.
Darüber hinaus wird die AMLA maßgeblich an der Konkretisierung der neuen Regeln beteiligt sein. Sie kann technische Regulierungsstandards (RTS), technische Durchführungsstandards (ITS) und Leitlinien (GL) erlassen. Diese sollen die Vorgaben der AMLR präzisieren, etwa bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten, der Risikobewertung oder der Standardisierung von Melde- und Kontrollprozessen. Alle Mitgliedstaaten sind daran unmittelbar gebunden. Für die Leasing-Branche sind diese Entwicklungen besonders relevant, da sie den künftigen Umsetzungsaufwand und die Auslegungsspielräume maßgeblich bestimmen werden.
BDL für verhältnismäßige und risikobasierte Umsetzung
Vor diesem Hintergrund setzt sich der BDL aktiv für eine risikobasierte und verhältnismäßige Umsetzung der AMLR ein. Ziel ist es, praxisgerechte Anforderungen zu etablieren, die einerseits den europäischen Vorgaben gerecht werden, andererseits aber auch die Besonderheiten und das vergleichsweise geringe Missbrauchspotenzial der Leasing-Branche angemessen berücksichtigen.
Stand: Juli 2025