Nachhaltigkeitsberichterstattung und Regulatorik
Einbindung von Nachhaltigkeit in die tägliche Arbeit
BDL-Vorstand Alexander Wiedenbach, JobRad Leasing, empfiehlt, sich frühzeitig mit den regulatorischen Anforderungen an Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse, abgestimmt auf das individuelle Geschäftsmodell, bildet die Basis, um die Herausforderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Damit diese ihre Wirkung entfalten können, benötigt es darüber hinaus eine geeignete Infrastruktur und Organisation, das nötige Mindset und die Einbindung von Nachhaltigkeit in die tägliche Arbeit.
Frühzeitig Nachhaltigkeitsberichterstattung implementieren
Für Leasing-Gesellschaften, die unter den Anwendungskreis der CSRD fallen, heißt es nun starten. Neben strategischen und strukturellen Überlegungen werden sich die quantitativen Anforderungen schnell als eine der größten Herausforderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erweisen, darunter z. B. die Ermittlung der Höhe des „CO2-Fußabdrucks“ eines Leasing-Portfolios. Erst die Implementierung geeigneter Leistungsindikatoren ermöglicht die aufsichtsrechtlich geforderte Steuerung der Nachhaltigkeitsziele einer Gesellschaft. Daher kommt dem zügigen Aufbau eines geeigneten Datenhaushalts eine besondere Bedeutung zu. Die vollständige Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein längerfristiges Projekt sein. Am Ende wird sie hinsichtlich der notwendigen Ressourcenausstattung und der Zeitplanung mit dem heute bekannten Jahresabschluss vergleichbar sein. Daher lohnt es sich, trotz aller Dynamik in der Entwicklung des Themas, frühzeitig mit der Implementierung zu beginnen.
Einen umfassenden Überblick bietet die BDL-Broschüre Nachhaltigkeit kompakt (exklusiv für Mitglieder).
Wesentlichkeit bei Leasing-Gesellschaften
Welche Nachhaltigkeitsaspekte im Lagebericht abgebildet werden müssen, hängt davon ab, ob sie für die Leasing-Gesellschaft wesentlich sind. Wesentlich sind sie nach dem Prinzip der doppelten Materialität dann, wenn diese entweder für den Geschäftserfolg der Leasing-Gesellschaft relevant sind oder die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einen wesentlichen Einfluss auf ökologische bzw. soziale Aspekte ausübt. Eine Hilfestellung zur praktischen Umsetzung bietet der BDL-Leitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse in Leasing-Gesellschaften.
Neben den Angaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD haben Leasing-Gesellschaften in ihrem Lagebericht auch offenzulegen, wie hoch der Anteil ihrer ökologisch nachhaltigen Geschäftstätigkeit im Verhältnis zum Gesamtgeschäft ausfällt (Art. 8 Taxonomie-Verordnung). CRR-Institute weisen in ihrem Lagebericht hierzu insbesondere die Green Asset Ratio (GAR) und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) aus. Für Leasing-Gesellschaften ohne CRR-Zulassung sind stattdessen die Kennzahlen für Unternehmen offenzulegen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Berichtskennzahlen nach Artikel 8 Taxonomie VO werden im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen sein. Mittelfristig wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit in Betracht gezogen. Entgegen vorangegangenen Diskussionen ist es möglich, dass derselbe Abschlussprüfer die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüft, der auch die Finanzberichterstattung testiert.
Regulatorische Anforderungen an Leasing-Gesellschaften
Malte Rüsing, abcfinance, hebt drei zentrale Aspekte hervor. Er betont die besondere Rolle der Leasing-Branche als Scharnier zwischen Real- und Finanzwirtschaft, was besondere Herausforderungen mit sich bringt. Zweitens spielen die Herkunft und Verlässlichkeit von Daten eine entscheidende Rolle. Die Fragen „Woher bekomme ich meine Daten?“ und „Wie verlässlich sind sie?“ sind für Leasing-Gesellschaften von zentraler Bedeutung. Drittens rät Rüsing: „Machen Sie sich auf den Weg“. Es braucht viel Zeit und Vorbereitung, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und nachhaltige Prozesse zu implementieren.
Nachhaltigkeitsberichterstattung der deutschen Wirtschaft
Neue Transparenzvorgaben für mehr nachhaltige Investitionen
Neue Transparenzvorgaben der EU zielen darauf ab, nachhaltige Investitionen zu fördern. Dem Finanzsektor kommt als Finanzierer einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Leasing-Gesellschaften müssen ihre ESG-Risiken in das Risikomanagement integrieren und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten.
Auch die Leasing-Branche blickt auf erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zum Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetztes hat der BDL eine Stellungnahme verfasst.
Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht
Der BDL unterstützt die Bestrebungen für einen freiwillig anwendbaren europäischen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (VSME), fordert jedoch erhebliche Anpassungen, um den administrativen Aufwand für KMUs zu reduzieren und die freiwillige Berichterstattung praktikabler zu gestalten. Der BDL hat eigene Testphase durchgeführt und auf dieser Basis zum Entwurf der EFRAG Stellung genommen.
ESG in der Substanzwertrechnung von Leasing-Gesellschaften
Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle – Hilfestellung durch aktualisierte Broschüre ICAAP-Leasing
Diese Broschüre gibt Anwendungshinweise zur Umsetzung des ICAAP sowie der Risikotragfähigkeitsrechnung nach den Mindestanforderungen des aufsichtlichen Leitfadens. Alle gegebenen Hinweise sind ohne Gewähr.