Leasing von Wärmepumpen: Förderung gesichert

Geleaste Wärmepumpen sind erstmals förderfähig. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) wurden „Contractoren“ – darunter auch Leasing-Gesellschaften – als antragsberechtigte Akteure aufgenommen. Dies bedeutet, dass Mieten und Leasing von Wärmepumpen ab sofort förderfähig sind und so der Weg für nutzungsbasierte Investitionen in energieeffiziente Technologien geebnet wurde. Damit wird Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen der Zugang zu modernen und nachhaltigen Technologien mittels Leasing erleichtert.

 
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