Als ein schnelles und unbürokratisches Instrument zur Überbrückung von drohenden Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise hat BDL-Präsident Kai Ostermann ein Modell für garantie-abgesicherte Stundungen von Leasing-Raten angeregt. Zudem müsse Leasing beim aktuell diskutierten Notfallfonds des Bundesfinanzministeriums und den Förderprogrammen von Bürgschaftsbanken und KfW berücksichtigt werden.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Volkswirtschaft sind noch nicht absehbar, jedoch sind enorme Liquiditätsengpässe zu erwarten, gerade im Mittelstand. Im schlimmsten Fall droht Unternehmen die Insolvenz. „Wir begrüßen daher ausdrücklich das steuerliche Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Folgen“, erklärt Ostermann und führt aus: „Als bedeutender Mittelstandsfinanzierer will auch die Leasing-Branche Verantwortung übernehmen und dazu beitragen, unternehmerische Insolvenzen soweit möglich zu verhindern.“
Aktuell sind Leasing-Güter im Wert von über 220 Mrd. Euro in Deutschland im Einsatz. Für die Nutzung dieser Ausrüstungsgüter (Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, IT-Equipment etc.) zahlen Unternehmen monatliche Leasing-Raten. „Gerät nun ein Kunde aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsnot, könnte die Stundung der Leasing-Raten von 3 - 6 Monaten den betroffenen Unternehmen eine Atempause verschaffen“, erläutert Ostermann seinen Vorschlag.
Ein wirksames Stundungsmodell, das auch bei Banken Einsatz finden könnte, setze geeignete Rahmenbedingungen voraus. Der BDL-Präsident: „Die Stundung muss durch staatliche oder öffentlich-rechtliche Garantien abgesichert sein. Dazu bedarf es schneller Anpassungen im Insolvenz- und Aufsichtsrecht, dies würde z. B. auch die 90-Tage-Ausfalldefinition berühren.“ Der BDL habe dieses Stundungsmodell in einem Schreiben in der vergangenen Woche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagen.
Insolvenzaussetzung
Da nicht sichergestellt werden kann, dass alle Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig ankommen können, sollen Unternehmen mehr Zeit erhalten, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Bundesjustizministerium bereitet daher eine Regelung vor, wonach die Insolvenzantragspflicht für einen Zeitraum bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird. „Wir begrüßen dies, jedoch darf sich dabei keine Änderung für die Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters ergeben. Die Eigentumsrechte der Leasing-Gesellschaft dürfen durch die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht nicht beeinträchtigt werden“, fordert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL.
Leasing-Raten im Notfallfonds einbinden
Zudem müsse Leasing in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden, führt die Hauptgeschäftsführerin weiter aus. So prüft das Bundesfinanzministerium aktuell einen Notfallfonds, der z.B. bei Verbindlichkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen helfen soll. „Leasing-Raten müssen hier zwingend eingebunden werden. Außerdem muss der Fonds schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen“, appelliert Dr. Conen.
Förderprogramme
„Die Leasing-Branche muss auch in den aktuellen Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Hierzu müssen Bürgschaftsbanken und KfW mit entsprechenden Rückbürgschaften des Staates ausgestattet sein“, erklärt die Hauptgeschäftsführerin. Damit müssten auch bestehende Forderungen abgesichert werden. Die Maßnahmen dürften sich zudem nicht nur auf neue Verträge konzentrieren, denn, so Dr. Conen weiter, „der Mittelstand hat bereits in den vergangenen Jahren Investitionen in die Zukunft getätigt, die nun abgesichert werden müssen.“