BDL aktuell – Ausgabe Dezember 2024

Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitglieder


Leasing konkret

FinmadiG verabschiedet – Änderungen für Leasing-Unternehmen

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) wurde überraschend noch am 18. Dezember 2024 im Bundestag verabschiedet. Damit können neben den Regelungen zu Kryptowerten auch die Anforderungen zur digitalen Resilienz (DORA) in der für Leasing-Unternehmen vorgesehenen Form in Kraft treten. Eine Zustimmung im Bundesrat und eine rechtzeitige Verkündung im Bundesgesetzblatt vorausgesetzt, sind Leasing-Unternehmen damit ab dem 17. Januar 2025 zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle verpflichtet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BDL dringend, sofern nicht bereits erfolgt, die Anmeldung zum Informationsregister nachzuholen. 

Der BDL wird die Umsetzung im Ausschuss für Betriebswirtschaft und Regulatorik und in den Arbeitsgruppen Regulatorik und Regulatorik-IT unterstützend begleiten.

Weitere Informationen im Rundschreiben.

BDL-Leitfaden zum Verbraucherschutzrecht aktualisiert – BGH sorgt für mehr Rechtssicherheit

Der BDL hat seinen Leitfaden zum Verbraucherschutzrecht umfassend überarbeitet, um die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu berücksichtigen.

Im Fokus steht das Urteil des BGH vom 25. September 2024 (VIII ZR 58/23), das für Klarheit bei Fernabsatz-Kilometerverträgen über Gebrauchtwagen sorgt: Verbrauchern steht in solchen Fällen kein Widerrufsrecht zu. Zusätzlich wurde das Urteil vom 15. Oktober 2024 (XI ZR 39/24) eingearbeitet. In einer Abkehr von bisheriger Rechtsprechung entschied der BGH, dass ein sogenannter Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht länger hindert.

Zum Leitfaden für Verbraucherschutzrecht

Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz

Die BaFin hat am 29. November 2024 eine überarbeitete Version ihrer „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ veröffentlicht. Diese neue Fassung ersetzt die bisherige Version von Oktober 2021 und ist ab dem 1. Februar 2025 verbindlich für alle Verpflichteten. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hatte der BDL zahlreiche Anmerkungen eingebracht, von denen ein Großteil in der finalen Fassung berücksichtigt wurde.

Auch wenn die Verkürzung der Aktualisierungsfristen (normales Risiko 5 Jahre, hohes Risiko 1 Jahr) bestehen bleibt, haben Verpflichtete Zeit, sich bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung 2027 darauf einzustellen.

Weitere Details finden Sie im Rundschreiben.

Weitere FAQ zur Taxonomie-VO veröffentlicht

Die EU-Kommission hat zusätzliche FAQ zur Anwendung der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) veröffentlicht. Diese beinhalten Erläuterungen zu den technischen Bewertungskriterien (TSC) der Klima- und Umweltschutz-Taxonomie sowie zu den Offenlegungspflichten für nicht klimabezogene Umweltziele. Die Bekanntmachung muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Übersetzungen in die Amtssprachen der EU stehen ebenfalls noch aus.

Detaillierte Informationen und die vollständige FAQ-Liste finden Sie im Rundschreiben.

EFRAG erweitert FAQ-Katalog zu den ESRS

Die EFRAG hat ihren FAQ-Katalog zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) am 6. Dezember 2024 um 64 neue Fragen erweitert. Die konsolidierte Fassung umfasst nun insgesamt 157 Fragen und bietet Unternehmen eine umfassende Orientierung zur Umsetzung der Anforderungen der CSRD und ESRS. Zusätzlich wurde eine Mapping-Übersicht erstellt, die die FAQ-Inhalte den Nachhaltigkeitsaspekten gemäß AR 16 ESRS 1 zuordnet. Weitere Fragen befinden sich in Bearbeitung. Die Beantwortung wird nach Abschluss des Berichterstattungszyklus 2024 im Jahr 2025 erwartet.

Zum Rundschreiben

EFRAG-Leitlinienentwurf zum Klimaschutz-Übergangsplan

Die EFRAG entwickelt eine neue Leitlinie (IG 4) zur Gestaltung von Klimaschutz-Übergangsplänen im Rahmen der CSRD und ESRS. Leasing-Gesellschaften müssen darin Ziele und Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C darstellen und in Strategie, Finanzplanung und Risikomanagement einbinden. Erwartet werden die regelmäßige Erfassung von Treibhausgasemissionen (Scopes 1–3) und eine Planung zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2045. Fortschritte sind regelmäßig zu berichten, Schlüsselmaßnahmen wie Produktanpassungen detailliert im Lagebericht darzustellen. Der Entwurf wird weiter diskutiert und zur Konsultation gestellt. Der BDL bittet um Anmerkungen aus der Praxis. 

Zum Rundschreiben

Konsolidierte Protokolle des BaFin-Gesprächskreises Leasing & Factoring

Der BDL hat mit Unterstützung des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand e.V. (bfm) und unter Kenntnisnahme der BaFin eine themenbezogene Zusammenfassung aller Protokolle des BaFin-Gesprächskreises Leasing & Factoring erstellt. Die konsolidierte Fassung enthält (nur) die regulatorischen Verwaltungshinweise, die Gegenstand der Gesprächskreise waren. Die Konsolidierung versteht sich als praxisorientierte Handreichung für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden der Leasing- und Factoring-Branche. Darüberhinausgehende Regelungen und BaFin-Erlasse sind nicht berücksichtigt. Die konsolidierte Fassung der Protokolle wird nach jeder Sitzung des Gesprächskreises, i.d.R. einmal jährlich, aktualisiert. Der nächste Gesprächskreis findet am 26. März 2025 in Bonn statt.

Zum Rundschreiben und zur konsolidierten Fassung

BDL begrüßt Überprüfung des EU-Verbriefungsmarktes

Der BDL unterstützt die Initiative der EU-Kommission zur Evaluierung der Verbriefungsregulierung. Ziel ist, den Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu erleichtern und unnötige Hürden abzubauen. In unserer Stellungnahme zur Konsultation haben wir folgende Verbesserungsvorschläge eingebracht:

  • Damit Verbriefungen den Zugang zu Finanzmitteln für KMU erleichtern können, braucht es weniger Regulierung, der feste Risikoselbstbehalt von derzeit 5 Prozent sollte entfallen.
  • Vereinfachung der Due-Diligence-Anforderungen vor dem Halten einer Verbriefungsposition: Um die Refinanzierungsmöglichkeiten zu verbessern, sollte der Originator in der Lage sein, den vollen Betrag zu platzieren, aber auch den vollen Umfang der Risiken offenzulegen.
  • Aufhebung der Anforderungen an die Due-Diligence-Prüfung: Offenlegungspflichten haben keine risikomindernde Wirkung, die über die regulatorischen Anforderungen an Banken und Leasing-Gesellschaften hinausgeht.
  • Weitere Vereinfachung der STS-Kriterien

Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf Verbraucher-Leasing-Verträge

Ab dem 28. Juni 2025 setzt Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die EU-Richtlinie zu Barrierefreiheitsanforderungen um. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Barrierefrei gestaltet werden sollen unter anderem Bankautomaten, Fahrkartenautomaten und E-Commerce-Dienste. Das Rundschreiben beschäftigt sich mit der Einschätzung, inwieweit das BFSG auf Leasing-Verträge mit Verbrauchern anwendbar ist. 

UpScaling! Reverse Pitch: Finanzierungsalternativen für Scale-Ups im Fokus

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Start-ups mit schnell wachsenden Umsätzen? Die Antwort liegt oft in alternativen Fremdkapital-Lösungen wie Leasing, Factoring, Venture Debt oder Recurring Revenue Financing. Beim 2. UpScaling! Reverse Pitch am 11. Februar 2025 in Frankfurt präsentieren sich Anbieter dieser Finanzierungslösungen (Programm).

BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen führt in das Thema Leasing ein. Anschließend stellen sich einige Leasing-Gesellschaften vor. Veranstalter sind die Business Angels FrankfurtRheinMain e.V., das hessische Wirtschaftsministerium fördert das Event. Wer Interesse hat, seine Leasing-Gesellschaft vorzustellen oder sich im Anbieterverzeichnis zu registrieren, kann sich hier informieren. 

Leasing in der Politik

BDL im Austausch: Netzwerk für den Mittelstand im VDB-Beirat

Der Beirat des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) bringt Vertreterinnen und Vertreter von Banken- und Wirtschaftsverbänden mit den Vorständen und Geschäftsführern der Bürgschaftsbanken zusammen. Im Mittelpunkt stehen der Austausch und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen zu mittelstandsrelevanten Themen.

Für den BDL ist Dr. Claudia Conen Teil des Beirats. Auf der jüngsten Sitzung gab Dr. Sabine Hepperle, Leiterin Mittelstandspolitik im BMWK, Einblicke in die aktuellen politischen Herausforderungen und Projekte in Deutschland und der EU.

SME Assembly 2024: Bürokratieabbau als Schlüssel für KMU-Wachstum

Unter dem Motto „SMEs: Shaping Europe's Future“ diskutierten Teilnehmende der SME Assembly 2024 in Budapest zentrale Herausforderungen und Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU/SME) in Europa. Anja Gruhn, ständige Vertreterin des BDL in Brüssel, nutzte die Gelegenheit zum Austausch mit Ludger Odenthal, Leiter des SME Performance Review Teams in der Europäischen Kommission (DG Grow). Ein zentrales Thema war der Abbau überbordender Berichtspflichten und Bürokratie, die KMU zunehmend belasten.

Das Fazit: Bürokratieabbau ist dringend erforderlich, um Innovation und Wachstum zu fördern. KMU bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und sind entscheidend für die Resilienz und Unabhängigkeit Europas. Effiziente Rahmenbedingungen und weniger Verwaltungsaufwand stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Brüssel: BDL engagiert sich im AK Bau

Der Arbeitskreis Bau (AK Bau) des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe in Brüssel widmet sich einem breiten Themenspektrum rund um die Bauwirtschaft. Dazu gehören Finanzierungslösungen, Bauprodukte, Wohnungsbaupolitik sowie Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsfragen. Für den BDL bringt Anja Gruhn die Interessen der Leasing-Branche in die Diskussion ein. Im AK Bau engagieren sich Mitglieder aus der Bauindustrie, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und weiteren Verbänden.

Neben dem AK Bau ist der BDL auch in anderen Arbeitskreisen in Brüssel aktiv, wie dem AK KMU oder dem AK deutsch/österreichische Kreditwirtschaft, um die Interessen der deutschen Leasing-Branche auf Brüsseler Ebene wirkungsvoll zu vertreten.

Leasing-Markt – Zahlen und Fakten

ifo Geschäftsklima Leasing im Dezember: Leichte Verbesserung auf niedrigem Niveau

Das ifo Geschäftsklima für die Leasing-Branche hat sich im Dezember 2024 leicht verbessert. Nach einem (revidierten) Rückgang auf -2,6 Punkte im November kletterte der Index auf nun 1,8 Punkte. Dabei stiegen sowohl die Erwartungskomponente (+6 Punkte) auf -13,5 als auch die Bewertung der aktuellen Lage (+2,4 Punkte) auf 18,4 Punkte. Dagegen verzeichnete der Gesamtindex des ifo Geschäftsklimas für die deutsche Wirtschaft im Dezember einen deutlichen Rückgang, von 85,6 auf 84,7 Punkte. Zwar wurde die gegenwärtige Geschäftslage besser beurteilt (von 84,3 auf 85,1 Punkte), jedoch sanken die Erwartungen für die kommenden sechs Monate stark von 87,0 auf 84,4 Punkte.

Zum ifo Geschäftsklima Leasing Dezember

Leasing in den Medien

BDL fordert, Leasing in den Digitalpakt 2.0 einzubeziehen 

Der BDL begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zum neuen „Digitalpakt 2.0". Mit Investitionen von 5 Milliarden Euro über sechs Jahre soll die Digitalisierung der Schulen vorangebracht werden. Jedoch sieht der BDL weiteres Potenzial, die Effizienz und Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu steigern, indem Leasing in die Förderung einbezogen wird. In einem Pressestatement der BDL-Hauptgeschäftsführerin wurde diese Forderung an die Medien kommuniziert.

Im ersten Digitalpakt war Leasing in einigen Bundesländern nicht zugelassen oder nur eingeschränkt möglich. Von Leasing-Gesellschaften ergänzend zur Finanzierung angebotene Dienstleistungen wie Konfiguration, Support, Wartung oder Reparatur wurden sogar vollständig ausgeschlossen. Viele Praxisbeispiele zeigen dagegen, dass gerade die Dienstleistungen die Schulen entlasten und Lehrkräfte sich stärker auf ihre Kernaufgabe – das Unterrichten – konzentrieren können.

Leasing-Termine

Save-the-Date

  • 49. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
    12./13. November 2025 in Stuttgart
  • 12. Fachtagung Leasing und Finanzwirtschaft
    1. Oktober 2025 in Berlin

BDL-Akademie

Maßgeschneiderte Seminare für die Leasing-Branche

Um den Herausforderungen einer dynamischen Leasing-Branche gewachsen zu bleiben, ist kontinuierliche Weiterbildung für Fachkräfte unerlässlich. Die BDL-Akademie bietet ein umfangreiches Programm, das passgenau auf die Bedürfnisse der Leasing- und Leasing-Refinanzierungsbranche abgestimmt ist. Das Seminarangebot 2025 umfasst sowohl Grundlagen-, Aufbau- als auch spezialisierte Kurse zum Thema Leasing. Neben den Grundlagen im Leasing werden weitere Themen wie zivil- und insolvenzrechtliche Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Risikomanagement und ESG-Reporting abgedeckt.

Das Seminarprogramm 2025 richtet sich sowohl an Neueinsteiger der Branche als auch an erfahrene Fachleute bis zum Weg zur Geschäftsleitung. Es wird laufend um aktuelle Themen erweitert.

Thomas Agerholm verstorben

Thomas Agerholm, Gründer und Gesellschafter der HW Leasing GmbH, ist am 6. Dezember 2024 verstorben. „Er war eine bedeutende Persönlichkeit der Leasing-Branche und engagierte sich über viele Jahre aktiv im BDL. Thomas Agerholm hat die Fachtagung Leasing und Kreditwirtschaft ins Leben gerufen und lange maßgeblich mitgestaltet“, würdigt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen seine Verdienste. Bis zu seinem Unfall im Jahr 2013 leitete er den Finanzierungsausschuss des Verbandes.

Der gelernte Bankkaufmann aus Schleswig-Holstein gründete 1992 die HW Leasing GmbH in Wismar und führte sie zu einer angesehenen unabhängigen Leasing-Gesellschaft mit heute knapp 100 Beschäftigten. In seiner Wahlheimat Wismar machte sich Thomas Agerholm zudem als Förderer von Kunst, Kultur und Sport einen Namen.

Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

2024 war ein Jahr, das uns einmal mehr auf die Probe gestellt hat. In diesen Zeiten zeigt sich die Stärke unseres Verbands: Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir daran gearbeitet, den Herausforderungen zu begegnen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen. Der Input aus der Praxis und die ehrenamtliche Mitarbeit in unseren Gremien bilden dabei das Fundament, auf dem wir als Verband handeln. Dafür möchten wir den Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsgesellschaften herzlich danken!

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern des BDL aktuell frohe Weihnachten und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2025!

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