BDL aktuell – Ausgabe März 2025

Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitglieder


Leasing konkret

6. BaFin-Gesprächskreis Leasing und Factoring

Im Mittelpunkt des Austauschs auf dem 6. Gesprächskreis Leasing und Factoring am 26. März 2025 standen die aktuellen und absehbaren Herausforderungen für das Geschäftsmodell Leasing – sowohl im Hinblick auf bankaufsichtliche Anforderungen als auch vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung.

Wie in den Vorjahren fasst die Aufsicht die Ergebnisse des Gesprächskreises, die die Verwaltungsmeinung zu den angesprochenen Punkten widerspiegeln, in einem Protokoll zusammen und übermittelt es dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), den betroffenen Verbänden sowie Institutionen zur allgemeinen Beachtung. Der BDL wird das 6. Protokoll in die konsolidierte Verbändefassung einarbeiten.

Der Gesprächskreis mit Vertreterinnen und Vertretern der Leasing- und Factoring-Branche, des BDL sowie des IDW kam erstmals am neuen Bonner Verwaltungssitz der Aufsicht in der Justus-von-Liebig-Straße zusammen.

Omnibus-Initiativen: EU-Kommission schlägt Vereinfachungen in der Nachhaltigkeits- und Lieferkettenregulierung vor 

Die EU-Kommission hat zwei Maßnahmenpakete (Omnibus-Pakete I und II) veröffentlicht, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas und den Abbau von Bürokratie zu fördern. Darin schlägt sie u. a. weitreichende Vereinfachungen in der CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung vor. Der Verwaltungsaufwand von Unternehmen soll um mindestens 25 Prozent bzw. für KMU um mindestens 35 Prozent reduziert werden. 

Für die Leasing-Branche bedeuten die Vorschläge eine spürbare Entlastung. Viele Leasing-Gesellschaften, die bislang unter die Nachhaltigkeitsberichtspflicht der CSRD fielen, sollen künftig nicht mehr von der gesetzlichen Verpflichtung erfasst werden. Stattdessen könnte der neue, vereinfachte VSME-Standard als Maßstab für ESG-Datenabfragen von Banken und Geschäftspartnern dienen. Deutliche Erleichterungen sind auch für die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorgesehen.

Die Vorschläge liegen nun beim Europäischen Parlament und beim Rat zur Prüfung. Eine kontroverse Debatte ist zu erwarten, und es bleibt offen, in welcher Form die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Der BDL hatte sich im Vorfeld für eine Vereinfachung stark gemacht, wird nun die konkreten Vorschläge analysieren und eine Stellungnahme erarbeiten. 

Weitere Details im Rundschreiben. 

DORA: Anforderungen für Leasing- und Factoring-Unternehmen

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) vom 27. Dezember 2024 wird die DORA-Verordnung (EU 2022/2554) auch für Leasing- und Factoring-Unternehmen relevant. Während die Meldepflicht für schwerwiegende IKT-Vorfälle bereits ab dem 17. Januar 2025 gilt, treten die übrigen DORA-Anforderungen erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Leasing- und Factoring-Unternehmen gelten dabei einige Erleichterungen. Sie unterliegen einem vereinfachten Risikomanagementrahmen und sind von bestimmten Anforderungen, wie TLP-Tests oder dem IKT-Drittparteienrisikomanagement für Kleinstunternehmen, ausgenommen. Bis Ende 2026 bleiben die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) maßgeblich.

Angesichts bestehender Unsicherheiten zur Anwendung von DORA setzen sich BDL und bfm für eine rechtskonforme und praktikable Umsetzung ein. Die Thematik war bereits Gegenstand am 26. März 2025 im 6. BaFin-Gesprächskreis Leasing und Factoring. Zudem werden Seminare und Praxisworkshops angeboten, um die Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Weitere Infos im Rundschreiben.

BMF schafft Klarheit: Ladevorrichtungen sind leasingfähig – neue Perspektiven für Wärmepumpen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 11. März 2025 an den BDL zur steuerlichen Einordnung von Ladevorrichtungen und Wärmepumpen Stellung genommen – ein Thema, das der BDL initiativ angestoßen hat. Ladevorrichtungen gelten demnach eindeutig als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter – auch bei Einbau in Gebäude oder im Zusammenhang mit PV-Anlagen. Für die Leasing-Praxis bedeutet das: Es besteht Rechtssicherheit – eine pragmatische Sonderregelung ist nicht mehr erforderlich.

Wärmepumpen bleiben grundsätzlich Gebäudeteile, aber das BMF erkennt zwei Ausnahmen an, bei denen Leasing möglich ist:

  1. Als Betriebsvorrichtung, etwa bei Contracting-Modellen.

  2. Als Scheinbestandteil, wenn ein Rückbau von Anfang an vorgesehen ist.

Damit eröffnen sich neue Wege für klimafreundliche Investitionen über Leasing – ein wichtiger Schritt für Energiewende und Mittelstand.

Weitere Infos im Rundschreiben. 

Umsatzbesteuerung beim Laden von E-Fahrzeugen: EuGH bestätigt Reihengeschäft-Modell

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass der Bezug von Ladestrom über einen zwischengeschalteten Anbieter – etwa eine Leasing-Gesellschaft als Herausgeber von Ladekarten – umsatzsteuerlich als Reihengeschäft behandelt werden kann. Diese Entscheidung entspricht der Auffassung des EU-MwSt-Ausschusses und erleichtert die Abrechnung für Leasing-Gesellschaften erheblich. Durch die Anerkennung als Reihengeschäft ist eine effiziente und transparente Abrechnung möglich. Kunden können den Ladestrom über eine einheitliche monatliche Gesamtrechnung begleichen, ohne sich mit unterschiedlichen Rechnungen einzelner Ladepunktbetreiber auseinandersetzen zu müssen. Die Entscheidung schafft somit Klarheit und bietet Leasing-Unternehmen eine praktikable Lösung für die Abrechnung von E-Charging-Dienstleistungen.

Weitere Details im Rundschreiben.

6. Sitzung des Arbeitskreises Mittelstandsfragen: Rückblick und Ausblick

Der Arbeitskreis Mittelstandsfragen (AK M) diskutierte auf seiner Online-Sitzung am 6. März 2025 unter dem Vorsitz von Udo F. Mann (FML Hamburg) aktuelle Herausforderungen kleiner und mittlerer Leasing-Gesellschaften. Die Teilnehmenden tauschten sich intensiv über aktuelle Entwicklungen v. a. von regulatorischen Rahmenbedingungen aus. 

Die nächste Sitzung des AK M ist für den 17. Juni 2025 von 10 bis 12 Uhr geplant und findet erneut online statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen und eigene Themenvorschläge einzubringen. Zudem freuen wir uns auf das Forum Mittelstand, das mit einer spannenden Agenda am 25. September 2025 in Berlin stattfinden wird. Hinweise hierzu können per E-Mail an Dr. Claudia Conen übermittelt werden.

Zur Präsentation der Themen auf der 6. Sitzung des AK M. 

Leasing in der Politik

Mehr Unternehmertum wagen – BDL fordert Neustart für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Im Rahmen der Jahrespressekonferenz am 12. März 2025 appellierten Präsident Kai Ostermann und Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen an die sich bildende neue Bundesregierung, Investitionen durch Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und eine verlässliche Wirtschaftspolitik zu fördern. „Ein echter Rückbau an Bürokratie und Regulierung, höhere Planungssicherheit und geringere Steuern – das müssen die Leitlinien für einen wirtschaftspolitischen Neustart und für ein starkes und sicheres Europa sein“, erklärte Ostermann. In einer repräsentativen Marktstudie im Auftrag des BDL wurden 600 Unternehmen befragt, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, damit sie künftig wieder verstärkt in Deutschland investieren. Die Ergebnisse stützen die BDL-Forderungen: Mit 84 Prozent führt der Bürokratieabbau mit deutlichem Abstand die Liste der wichtigsten Faktoren an. An zweiter Stelle folgt die Senkung der Unternehmenssteuern, die 59 Prozent der Befragten als entscheidend ansehen. Ebenfalls von großer Bedeutung ist für 57 Prozent Planungssicherheit.

Die Forderungen des BDL lesen. 

BDL unterstützt Verbändeinitiative für wirtschaftliche Reformen

Der BDL unterstützt eine breite Verbändeinitiative für wirtschaftliche Reformen und hat sich der „Erklärung der deutschen Wirtschaft“ angeschlossen. 65 Wirtschaftsverbände fordern tiefgreifende strukturelle Reformen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Im Fokus stehen unter anderem eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung, bezahlbare Energiepreise, effizientere Verwaltungsprozesse und generationengerechte Sozialversicherungssysteme. Nur durch neues Wachstum lassen sich Beschäftigung und Wohlstand langfristig sichern, appellieren die Verbände an die Koalitionspolitiker von Union und SPD. Die Spitzenverbände BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie, DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks haben die Aktion initiiert. 

Weitere Informationen 

Konsultation der EU-Kommission zu Start-ups und Scale-ups – BDL fordert bessere Finanzierungsbedingungen

Die EU-Kommission beabsichtigt, Wachstumshemmnisse für Start-ups und Scale-ups im EU-Binnenmarkt zu beseitigen. Dabei sollte insbesondere auf Fragen zu Hindernissen und zu erforderlichen Maßnahmen eingegangen werden. Start-ups und Scale-ups (also Unternehmen mit rund drei erfolgreichen Jahren am Markt) stehen vor zahlreichen Finanzierungs-, Markt- und Infrastrukturhürden. Als BDL begrüßen wir daher diese Initiative und fordern in unserer Stellungnahme insbesondere verbesserte Rahmenbedingungen. Die Integration von Leasing zumindest in die Scale-up-Förderung wäre ein wirkungsvoller Hebel, um Finanzierungsengpässe zu überbrücken, den Kapitaleinsatz effizient zu skalieren und innovative Gründungsideen mit Absatzfinanzierungspartnern in den Markt zu bringen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten gezielt auf bilanzneutrale Finanzierungsinstrumente, eine Reduzierung bürokratischer Hürden, eine bessere Vernetzung der Märkte und steuerliche Anreize setzen, um Europa als Innovationsstandort zu stärken. Zu der von der KOM angekündigten EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups konnten bis zum 17. März 2025 Beiträge an die Europäische Kommission übermittelt werden. 

Leasing-Markt – Zahlen und Fakten

Neuer IW-Bericht: Entwicklung des Marktes 2024

Der aktuelle Leasing-Marktbericht 2024 des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass die Investitionskrise in Deutschland anhält, Leasing jedoch weiterhin eine zentrale Rolle für wirtschaftliches Wachstum und Transformation spielt. Trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten konnte die Branche 2024 ihren Marktanteil von 26,1 Prozent an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen behaupten. Das Neugeschäftsvolumen betrug 80,4 Milliarden Euro. Besondere Bedeutung kommt Leasing im Bereich Elektromobilität zu, wo es als wesentlicher Treiber der Marktdurchdringung gilt. 2024 waren 56 Prozent der neu zugelassenen E-Autos geleast.

Zum Leasing-Marktbericht des IW, zum Fact-Sheet mit den wichtigsten Grafiken. 

ifo Geschäftsklima: Leasing-Branche mit deutlichem Stimmungssprung im März

Der Leasing-Branchenindex des ifo Geschäftsklimas hat sich im März 2025 sprunghaft verbessert. Nach einem Anstieg im Februar verblieb der Index zunächst mit revidierten -2,7 Punkten noch im negativen Bereich. Im März sprang der Index nun um 18,4 Punkte auf 15,7 Punkte. Damit liegt die Stimmung erstmals seit Monaten wieder klar im positiven Bereich. Getragen wird der Anstieg vor allem von den Geschäftserwartungen: Die Erwartungskomponente stieg um 30,9 auf 11,8 Punkte. Die Beurteilung der aktuellen Lage verbesserte sich dagegen nur leicht um +4,6 Punkte (auf 19,7 Punkte).

ifo Geschäftsklima Leasing im März
 

Leasing in den Medien

Leasing bleibt Investitionsmotor

Die Pressekonferenz des BDL zur Entwicklung des Leasing-Marktes am 12. März 2025 hat breite mediale Aufmerksamkeit erhalten. Die Börsen-Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Paywall) sowie verschiedene Fachmagazine berichteten über die aktuellen Marktzahlen und unterstrichen die zentrale Rolle von Leasing als Investitionsmotor für die deutsche Wirtschaft. Angesichts von einer Leasing-Quote von 56 Prozent an den Neuzulassungen von Elektroautos betonten die Medien auch die Bedeutung von Leasing für die Mobilitätswende. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bleibt Leasing eine stabile und flexible Finanzierungsform, die Unternehmen Investitionen erleichtert und technologische Transformationen unterstützt. Auch die wirtschaftspolitischen Forderungen des BDL griffen die Medien auf. Die Pressemitteilung lesen.

Unter der Headline „Leasingfirmen sind keine Großbanken“ (Paywall) veröffentlichte die Börsen-Zeitung zudem ein Gespräch mit BDL-Präsident Kai Ostermann zur Regulierung von Leasing-Gesellschaften. Der Präsident kritisiert darin, dass europäische Vorgaben oft auf große Finanzkonzerne ausgerichtet sind, obwohl Leasing-Gesellschaften andere Strukturen haben. Zudem warnt er vor einer weiter steigenden Bürokratiebelastung. Besonders die Reporting-Pflichten, etwa im Bereich Nachhaltigkeit, seien überzogen und praxisfern. Auch die Harmonisierung des Insolvenzrechts sieht der BDL kritisch, da dies zu übermäßigen Schuldnervorteilen führen könnte. Positiv bewertet der Präsident die Überlegungen der EU-Kommission zur stärkeren Einbindung von Leasing bei Gebrauchtwagen. Mit der steigenden Bedeutung von Elektromobilität werde sich der Fokus zunehmend von Neufahrzeugen auf flexible Nutzungsmodelle wie Gebrauchtwagen-Leasing verlagern.

REMINDER zum Jahresbericht 2025: BDL sucht Kundenbeispiele sowie Statements von Leasing-Experten und Young Professionals

Der diesjährige BDL-Jahresbericht unter dem Motto „Wirtschaft im Aufbruch – Leasing unterstützt Investitionen für Deutschlands Zukunft" soll aufzeigen, wie Leasing-Gesellschaften mit flexiblen Finanzierungen auch in unsicheren Zeiten den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Leasing ermöglicht den Zugang zu neuen Maschinen, Fahrzeugen und IT-Lösungen – so werden Investitionshemmnisse überwunden, Innovationen gefördert und nachhaltiges Wachstum gesichert. In diesem Jahr legen wir den Fokus auf eine breite Palette an Branchen, Investitionsfeldern und -objekten.

Für den Jahresbericht suchen wir: 

?Kundenbeispiele für Leasing-Investitionen 
?Statements von Leasing-Expertinnen und -Experten
?Statements von Nachwuchskräften / Young Professionals

Alle Informationen und Fragebögen im Rundschreiben, Ihre Fragen beantwortet gerne Heike Schur.

Leasing-Termine

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3. Forum Nachhaltigkeit
2. Juli 2025, EUREF-Campus in Berlin
Anmeldung und weitere Infos

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48. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
7./8. Mai 2025 in Bremen
Vorankündigung, Leasing-Treff und Hotelzimmer

49. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
12./13. November 2025 in Stuttgart
Vorankündigung, Leasing-Treff und Hotelzimmer

25. Forum Mittelstand – exklusiv für Leasing-Gesellschaften
25. September 2025 in Berlin 

12. Fachtagung Leasing und Finanzwirtschaft
1. Oktober 2025 in Berlin

1. Forum Mobilität
16. Oktober 2025 in München

Zum Rundschreiben mit Informationen zu den Foren. 

BDL-Akademie

BDL-Switch

Smart Identification & Verification – Managed Service trifft Künstliche Intelligenz. Eine KYC-Lösung von PwC.
11. April 2025, 11:00 bis 12:00 Uhr, Online

Experten von PwC – Nils Meyn, Friedrich Haase und Andreas Gasper – zeigen, wie ein moderner KYC-Prozess nicht nur regulatorischen Anforderungen gerecht wird, sondern auch die Customer Experience verbessert und Effizienzsteigerungen ermöglicht. Exklusiv für Leasing-Gesellschaften.

Anmeldung

Revolutionieren Sie Ihr Leasing-Geschäft mit Innovation und Automatisierung!
6. Juni 2025, von 11:00 bis 12:00 Uhr (Online) 

Im BDL-Switch stellt Natalia Stępień von Ailleron SA die Next-Generation Leasing Customer Platform vor, die den Kundenservice und Vertrieb in der Leasing-Branche transformiert. Exklusiv für Leasing-Gesellschaften.

Information und Anmeldung

Seminarangebot der BDL-Akademie im ersten Halbjahr 2025

Zivilrechtliche Fragen zum Mobilien-Leasing
20./21.Mai 2025, Kranz Parkhotel, Siegburg, Anmeldung

Carbon Accounting für Leasing-Gesellschaften
17. Juni 2025, zeb Frankfurt und online (hybrid)
Informationen und Anmeldung im Rundschreiben

Vertiefung der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften
20. Juni 2025, 9:00 – 12:00 Uhr, Online-Seminar, Anmeldung

Grundlagenseminare mit freien Plätzen im zweiten Halbjahr 2025

27./28. Oktober 2025, Erfurt, Anmeldung
24./25. November 2025, Berlin, Anmeldung 

Weitere Seminare finden Sie in unserem Seminarprogramm 2025.

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