Bürgschaftsbanken können für Leasing- und Kreditnehmer seit Januar 2023 Bürgschaften von bis zu 2 Mio. Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Mio. Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Mio. Euro Beteiligungskapital unterstützen statt bisher 1 Mio. Euro. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen. Das Programm Leasing-Bürgschaft läuft zunächst Ende des Jahres aus.
Über die Neuerungen bei Bürgschaften für Leasing-Nehmer informiert der BDL seine Mitglieder in einem digitalen Austausch mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 17. Februar 2023 zwischen 13:00 Uhr – 15:00 Uhr. Anmeldung für Mitglieder hier.