Neue E-Lastenrad-Förderung ohne Leasing: An der Realität vorbeigeplant

Lastenrad parkt vor einer Hauswand

Die Leasing-Wirtschaft ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation. Um diese Rolle effektiv zu erfüllen, müssen jedoch Investitionshürden abgebaut und eine bessere Investitionsstimmung in Deutschland geschaffen werden. Aktuelles Negativ-Beispiel ist die neue Förderung für gewerbliche E-Lastenräder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz seit dem 1. Oktober 2024. Geleaste Lastenräder sind ebenso wenig förderfähig wie Lastenräder, die für Sharingzwecke angeschafft werden. „Das geht völlig an der Realität vorbei. Leasing hat eine große Bedeutung für die Fahrradwirtschaft und bringt die Menschen aufs Rad. Daher muss Leasing bei der gewerblichen Lastenradförderung als Finanzierungsform berücksichtigt werden", kritisiert Dr. Claudia Conen, BDL-Hauptgeschäftsführerin. „Leasing kann im Zusammenspiel mit Fördermaßnahmen eine enorme Hebelwirkung entfalten.“ Dennoch werde Leasing in bestehenden Förderprogrammen häufig ausgeschlossen, weil die Politik am Eigentumsprinzip festhält, obwohl Unternehmen Leasing häufig bevorzugen. „Die Vielfalt der Finanzierungsformen muss sich in den öffentlichen Programmen widerspiegeln“, fordert Conen.

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist die Leasing-Branche ein wichtiger Partner für Unternehmen, vor allem im Mittelstand, um Investitionen umzusetzen. Leasing-Gesellschaften bieten nicht nur Finanzierungen, sondern beraten auch in Sachen Nachhaltigkeit und Förderprogramme. Das schont personelle Ressourcen der Leasing-Kunden und ist besonders wertvoll angesichts des Fachkräftemangels. Zudem bietet Leasing Planungssicherheit – gerade in unsicheren Zeiten ein wichtiges Argument. 

 
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