„Die Förderung umfasst explizit sowohl den Kauf als auch das Leasing von Neufahrzeugen. Das ist ein zentraler Hebel, um den Umstieg auf Elektromobilität in breiten Bevölkerungsgruppen voranzubringen“, erklärt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen. 60 Prozent der Neuzulassungen von Elektroautos werden jedes Jahr geleast. Gefördert werden Kauf und Leasing von neu zugelassenen Elektrofahrzeugen durch private Haushalte mit einem Jahreseinkommen von max. 80.000 Euro.
Die Förderung gilt für reine Batterieautos sowie unter bestimmten Bedingungen für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Maßgeblich ist die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Anträge sind ab Mai 2026 möglich, auch rückwirkend. Die Basisförderung beträgt bis zu 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge. Für Haushalte mit Kindern und niedrigerem Einkommen steigt der Zuschuss auf bis zu 6.000 Euro. Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten bei Leasing und Kauf.
„Mit einer gewerblichen Förderung und einer breiteren Einbindung von Leasing hätte sich noch deutlich mehr erreichen lassen", ergänzt Dr. Conen. Denn gewerbliche Fahrzeuge und Leasing seien die zentralen Hebel. Das Marktpotenzial werde so nicht vollständig ausgeschöpft. Zugleich sei es ein Fortschritt, dass es nun eine staatliche Förderung gibt, die Leasing ausdrücklich einbezieht. Für ein Gelingen der Mobilitätswende wäre die diskutierte Ausweitung der Förderung auf junge Gebrauchtwagen zudem ein wichtiger Schritt. Der BDL werde diese Position weiterhin gegenüber der Bundesregierung vertreten.
Details zu Förderhöhe, Einkommensgrenzen, förderfähigen Fahrzeugen oder zum Antragsverfahren in den Fragen und Antworten des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Dort ist auch geregelt, dass Leasing rechtlich und fördertechnisch dem Kauf gleichgestellt ist.


